Beschlussvorlage - BV/0365/20
Grunddaten
- Betreff:
-
105. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel Dörnbergstraße - Ost" - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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04.03.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel Dörnbergstraße - Ost“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 1,4 km
Größe des Plangebietes: ca. 1 ha
geplante Nutzungen: Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel
Die Mußwessels Besitzgesellschaft mbH & Co. KG hat als Vorhabenträgerin die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück im Bereich Dörnbergstraße / Wachtelweg im Stadtteil Hehlentor (Flurstücke 2/10, 2/6 teilweise und 5/5 teilweise, Flur 129, Gemarkung Celle beantragt. Auf der Fläche soll ein Nahversorgungsmarkt mit ca. 1500 m² Verkaufsfläche errichtet werden. Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als Wohnbaufläche dar. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll dort eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden. Parallel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan VBB 29 aufgestellt.
Auswirkung für Integration:
Durch das Vorhaben wird die Nahversorgung aller Bevölkerungsgruppen im Ortsteil Hehlentor gesichert und verbessert. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren von einer verbesserten und barrierefreien Nahversorgung.
Klimaauswirkungen:
Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden.
Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, sind im Bebauungsplan Festsetzungen erarbeitet worden wie verpflichtende Baumpflanzungen auf dem Grundstück, Erhalt der südlichen Heckenpflanzung sowie begrünte Regenrückhalteflächen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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561,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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573,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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285,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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380,5 kB
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