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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0265/20-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Anfrage AN/0265/20 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2020 wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu 1.

Im Zuge der Vorbereitung der Sanierung der Hafenstraße wurde auch die Durchführung des Schützenfestes mit dem Großen Schafferrat abgestimmt. Sollte die Durchführung pandemiebedingt möglich sein, kann das Schützenfest nach aktueller Sachlage in angepasster Aufstellung stattfinden.

 

 

Zu 2.

Entsprechend den vom Rat mit der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans beschlossenen Zielsetzungen sollen in den kommenden Jahren innerhalb der Gesamtmaßnahme Allerinsel noch folgende Einzelmaßnahmen umgesetzt werden:

 

- Sanierung der Theo-Wilkens-Halle einschließlich Errichtung eines Gebäudes für die Schützenausstellung

- Gestaltung des Allerauenpfades im Allervorland inkl. Anlegen eines Fußweges um die Allerinsel

- Bau der Brücke Allerinsel – Speicherstraße für Fußgänger und Radfahrer

- Sanierung des Schützenplatzes

- Rückbau von Gebäuden an der Hafenstraße

- Endausbau der Straßen um den Hafen nach Fertigstellung der Wohnbebauung

- Vorbereitung der Wohnbebauung für den „Auenpark“ nördlich der Hafenstraße

 

Zu 3.

Aufgrund der Erfahrungen mit dem Investorenwettbewerb für die Lose 1 bis 3 auf der Südseite der Hafenstraße ist für den II. Bauabschnitt nördlich der Hafenstraßen zunächst ein städtebaulicher Wettbewerb vorgeschaltet. Im Anschluss daran soll durch ein qualifiziertes Bewerbungsverfahren die Investorenansprache erfolgen. Für den städtebaulichen Wettbewerb sind Ausschreibungsunterlagen durch ein beauftragtes Büro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erstellt. Das Preisgericht setzt sich neben den Fachpreisrichtern auch aus Sachpreisrichtern, hier u.a. dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen sowie dem Ortsbürgermeister, zusammen. Die vorgesehene Nutzung orientiert sich an den Inhalten des beschlossenen Städtebaulichen Rahmenplanes.

 

Zu 4.

Den Investoren des I. Bauabschnittes ist die Möglichkeit der Nahwärmeversorgung eröffnet worden. Als Lösung wurde von diesen jedoch ein zentrales BHKW gewählt mit der Möglichkeit der modulhaften Erweiterung für weitere Investoren, z.B. II. Bauabschnitt.

 

Zu 5.

Das Silogebäude ist nach wie vor in Betrieb und wird auch noch für die nächsten Jahre gebraucht werden. Aufgrund einer innerbetrieblichen Änderung der Produktion ist zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel erfolgt. Die Belieferung bleibt zunächst aufrechterhalten. Die seinerzeitige Machbarkeitsstudie ist mit dem Eigentümer und interessierten Investoren besprochen. Nach wie vor hält die Verwaltung das Konzept der Machbarkeitsstudie für umsetzbar ist aber auch gleichzeitig offen für alternative Vorschläge, allerdings erst nach der Zeit der Silonutzung.

 

Zu 6.

Die Realisierung des Rundweges bleibt weiterhin Ziel der Sanierung der Allerinsel. Liegenschaftliche Verhandlungen gestalten sich nicht immer im Sinne einer zügigen Realisierung. Verzögerungen sind daher unvermeidlich. Bevor bodenordnende Maßnahmen zum Zuge kommen, sind zunächst freiwillige Übereinkünfte zu versuchen.

 

Zu 7.

Die eingereichten Bauantragsunterlagen weisen einen barrierefreien Zugang aus und wurden zwischenzeitlich genehmigt. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass auch entsprechend hergestellt wird.

 

Zu 8.

Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Realisierung finden derzeit Gespräche zur Errichtung der Jugendherberge zwischen dem Investor und Vertretern des Jugendherbergswerkes statt. Inwieweit die Corona-Krise dieses Vorhaben verzögern oder gar verhindern kann, ist nicht abzusehen.

 

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Anlagen

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