Mitteilungsvorlage - AN/0025/21-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN "Anfrage zur etwaigen coronabedingten Insolvenzwelle von Gewerbetreibenden in Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 80 Wirtschaftsförderung
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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10.03.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Sachverhalt:
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN sorgt sich in ihrer Anfrage über die Situation der Gewerbetreibenden nach der Coronakrise. Zu den in der Anfrage formulierten einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung gerne Stellung:
Die zukünftige Situation des Gewerbes nach der Pandemie in Celle ist nur schwer seriös einzuschätzen. Der fortgesetzte Lockdown – (zunächst) bis zum 7. März – beeinträchtigt die Unternehmen in höchst unterschiedlichem Maße. Während vor allem der Einzelhandel, das Hotel- und Gastgewerbe und Teile des endkundenorientierten Dienstleistungssektors unter dem nahezu kompletten Ausfall von Umsätzen zu leiden haben, sind andere Branchen von prozentualen Umsatzrückgängen betroffen. Die Zahlungen der sogenannten Novemberhilfe ist in weiten Teilen bereits erfolgt. Die Dezemberhilfe soll in Kürze zur Auszahlung kommen. Weitere Hilfspakete wie die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe des Bundes sind gestartet.
Generell ist festzustellen, dass die Hilfspakete zwar politisch zügig angekündigt wurden und werden, es aber bis zur operativen Umsetzung Wochen und Monate benötigt. Zudem kommen längst nicht alle Unternehmen in die Gunst einer finanziellen Unterstützung, da die Ausführungsbestimmungen der Hilfsprodukte die Zielgruppen eingrenzen. Dies führt bei betroffenen Unternehmen zur großen Herausforderung, Liquiditätsengpässe anders zu lösen.
Zu 1: Auch in Celle wird mit Insolvenzen als Auswirkung der Coronakrise zu rechnen sein. Die in der Anfrage genannte Schätzung von 20 % bezieht die aktuelle Entwicklung vermutlich nicht mit ein. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung/des Innenstadtmanagements dürften die nächsten Wochen entscheidend sein. Sollte der Lockdown noch weiter in und über den März 2021 hinaus verlängert werden, so wird sich nach Einschätzung vieler Experten die Situation in Bezug auf drohende Insolvenzen nochmals verschärfen.
Zu 2: Vor allem im textilen Einzelhandel, dem Gastgewerbe, der Hotellerie und in einigen Bereichen des endkundenorientierten Dienstleistungssektors könnten Insolvenzen zu erwarten sein. Das Handwerk, die Industrie und das produzierende Gewerbe werden vermutlich in weit geringerem Maße betroffen sein. Hier zeigt sich die örtliche Wirtschaftsstruktur bislang recht robust.
Zu 3: Die Wirtschaftsförderung und das Innenstadtmanagement treiben Vorhaben voran und initiieren strategische und kurzfristige Maßnahmen. Eine Nachfrage nach Gewerbeflächen und Immobilien im Celler Stadtgebiet ist weiterhin vorhanden. Insbesondere die Bestandsunternehmen und Betriebe aus dem Landkreis fragen Flächen zur Neuaufstellung und Erweiterung nach. Eine Vermarktung der Gewerbegebiete wird in 2021 verstärkt betrieben. Aktuell befinden sich in der Innenstadt sechs neue Geschäftskonzepte in der Gründungsphase.
Kürzlich initiierte die Verwaltung die Plattform „Celles Schaufenster“. Diese Plattform ergänzt das bereits bestehende Portal #kaufregional. Sie ermöglicht den Innenstadtakteuren eine aktive Onlinevermarktung ausgewählter Produkte.
Ebenfalls neu im Fokus der Verwaltung steht eine Workshopreihe mit Innenstadtakteuren. Unter der Marke „Herzwerk“ sollen sich konzeptionelle Beiträge mit dem Ziel einer gemeinsamen, emotional ansprechenden und kundenorientierten Präsentation der Innenstadtläden und Gastronomiebetrieben entwickeln.
Ferner setzt die Verwaltung Impulse zur (weiteren) Digitalisierung von Prozessen im Einzelhandel. Dazu realisierte sie im Februar 2021 zusammen mit der NBank eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Thema „Fördertöpfe für Digitalisierung“. Besonders in Betracht genommen wurde ein neues Förderprogramm des Bundes für Einzelhändler, bei dem 100 % der Beratungskosten der autorisierten Berater übernommen werden, um Händler strategisch digital auszurichten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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54,4 kB
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