Beschlussvorlage - AN/0014/21-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN "Anschaffung von mobilen Raumluftfiltern für Grundschulen und Kindertagesstätten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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04.03.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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18.03.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Mit AN/0266/20-1-3 wurde das Thema im November vergangenen Jahres im Schulausschuss, Bauausschuss und Verwaltungsausschuss mit folgendem Ergebnis beraten:
In Abänderung des Beschlussvorschlages Nr. AN/0266/20-1 wird festgestellt, dass
a. die Prüfung der Verwaltung ergeben hat, dass die Wirksamkeit von Raumluftreinigern auf das Pandemiegeschehen derzeit nicht gesichert ist,
b. das Thema erneut aufgegriffen wird, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen,
c. der Antrag der FDP-Fraktion zunächst inhaltlich behandelt ist.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hat sich in einem Merkblatt vom 26.11.2020 für die Fensterlüftung von ausreichend belüftbaren Räumen ausgesprochen. In den Celler Grundschulen lassen sich alle Räume durch Fenster belüften, so dass die im Hygiene-Rahmenplan Corona Schule vorgesehenen Lüftungsmaßnahmen umgesetzt werden können.
Das Niedersächsische Landgesundheitsamt hat sich auch danach mit der Bedeutung mobiler Luftreinigungs-Geräte auf das Infektionsgeschehen beschäftigt und am 28.01.2021 Prüfsteine und Handlungsempfehlungen herausgegeben. Das NLGA sieht im Fazit aktuell keinen infektiologischen Zusatznutzen mobiler Luftreinigungs-Geräte und warnt vor einem falschen Sicherheitsgefühl. Vielmehr ist in der Handreichung unter 5.1 dargestellt, welche realen Vorgänge eines Schulbesuchs sich zu einem Infektionsrisiko aufsummieren. Dies war im übrigen Anlass, für die Grundschüler geeignete FFP2-Masken zu beschaffen. Sie dienen dem Eigenschutz und können entsprechend der Vorgabe durch die Eltern freiwillig von den Kindern getragen werden.
Lediglich eine RLT-Anlage (Raumlufttechnische Anlage zur Raumbelüftung) versorgt einen Unterrichtsraum kontinuierlich und ausreichend mit Außenluft unabhängig von Lüftungsnotwendigkeiten. Sie haben einen Nutzen, weil sie u.a. Pollen aus den Klassenräumen absorbieren, und damit gegen Allergien vorbeugen. Mobile Raumlüfter ersetzen aber nicht das Lüften, so das nur RLT-Anlagen, wie bereits an der GS Altencelle vorhanden, mit Frischluftzufuhr und Filterung langfristig sinnvoll sind und die im Antrag der Unabhängigen unter Pkt. 4 beschriebenen positiven Effekte langfristig generieren können.
Mobile Raumlüfter sollten nach Auffassung der Verwaltung nicht beschafft werden. Dieses ist auch Auffassung der Mehrzahl der Verwaltungen, die im Nds. Städtetag organisiert sind. Eine Umfrage ergab, das 62 Kommunen keine Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte planen. Lediglich fünf Kommunen beschaffen solche Geräte und eine Kommune plant die Anschaffung von drei unterschiedlichen Geräten zur Erprobung. Erprobungen in der Stadt Ronnenberg unter Beteiligung des Gesundheitsamtes haben ebenfalls zu einem negativem Votum geführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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793 kB
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3
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(wie Dokument)
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109,8 kB
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