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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0046/21-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung sowie dem Rahmenhygieneplan Schule liegen die Entscheidungen, welche Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden und über die optionale Einrichtung einer Nachmittags-Notbetreuung im Verantwortungsbereich der Schulleitung.

 

Die Verwaltung nimmt zu den Einzelfragen wie folgt Stellung:

 

1. Bis auf zwei Ausnahmen wird an allen Celler Grundschulen auch nachmittags eine Notbetreuung angeboten. An den 2 Schulen wurde nur in 2 Einzelfällen Bedarf angemeldet. Mit Einverständnis der Eltern wurde daher auf die Einrichtung einer Nachmittagsnotbetreuung verzichtet.

 

2. Die Notbetreuung wird mit dem von der Stadt Celle zur Verfügung gestellten Ganztags-Personal bestehend aus Sozialarbeiter/-innen und pädagogischen Mitarbeiter/-innen der Stadt und der freien Träger, vormittags auch durch Lehrer, ausgeführt.

 

3. Soweit der Verwaltung als Schulträger bekannt, werden von den Schulleitungen ausreichend Notbetreuungsplätze angeboten. Diesbezüglich liegen der Stadt Celle keine Beschwerden vor.

 

4. Die Bedarfsfeststellung und Entscheidung, pandemiebedingt im kommenden Schuljahr mehr schulpflichtige Kinder über Schulkindergärten oder Sprachlernklassen zu fördern, liegt bei den Schulen.

 

Die Schulverwaltung ist mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung dazu in Kontakt, um rechtzeitig ggf. erforderliche Ausstattung bereitstellen zu können.

 

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

 

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Anlagen

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