Beschlussvorlage - AN/0041/21-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion "Öffnung der Fußgängerzone in der Celler Innenstadt während eines corona-bedingten Lockdowns mit Schließung der Gastronomie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2021
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt abweichend zu § 1 der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Celle (ParkGO) die Parkgebühr in den Parkgebührenzonen I (Innenstadt/Altstadt) während des gesetzlich erlassenen zweiten Lockdowns für die ersten 10 Minuten gebührenfrei einzurichten
Sachverhalt:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.02.2021 wurde der Antrag Nr. AN/0041 der SPD-Fraktion (siehe Anlage) intensiv beraten. Abschließend wurde dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen, am 18.02.2021 unter Ergänzung der Tagesordnung folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat beschließt abweichend zu § 1 der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Celle (ParkGO) die Parkgebühr in den Parkgebührenzonen I (Innenstadt/Altstadt) während des gesetzlich erlassenen zweiten Lockdowns für die ersten 10 Minuten gebührenfrei einzurichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
52,1 kB
|
