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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0032/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag deckt sich im Wortlaut nahezu mit den Punkten des Antrags AN/0313/17 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Dieser wurde im Rahmen des Beschlusses zum Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Celle abgehandelt und erledigt. Für die Bauleitplanung ergeben sich keine inhaltlichen Veränderungen, sodass die bestehende Beschlusslage zum Wohnraumversorgungskonzept weiterhin anzuwenden ist.

 

Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

Ziel des Antrags ist die Festlegung einer Mindestquote der sozialen Wohnraumförderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) im Rahmen der Plankonzeption zum Bebauungsplan Nr. 163 der Stadt Celle "Wohngebiet an der Hohen Wende". Hierzu werden konkrete Vorschläge hinsichtlich der Aufteilung von sozialer Wohnraumförderung und Eigentumsförderung im Sinne des NwoFG geäußert.

 

Dem Ansatz liegt ein Verweis auf das vom Rat beschlossene Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Celle BV/0070/19 zugrunde, in dessen Beschlussfassung die Verwaltung beauftragt wurde, die konkrete Festlegung von flächenbezogenen Zielzahlen dann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder im Zuge von Städtebaulichen Verträgen bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken festzulegen. In der Beschlussfassung zum Wohnraumversorgungskonzept wurde bereits der im Wortlaut annähernd gleiche Antrag AN/0313/17 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgehandelt, sodass die bestehende Beschlusslage durch die Verwaltung anzuwenden ist. Inhaltliche Veränderungen ergeben sich aus dem Antrag nicht.

 

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Anlagen

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