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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0271/19-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der gemeinsame Antrag Nr. AN/0271/19 der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN „Unterbindung des Schwerlastverkehrs in der Windmühlenstraße“ wird abgelehnt.

 

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

Die Windmühlenstraße ist eine gewidmete Straße, die von jedem Verkehrsteilnehmer genutzt werden darf. Eine generelle Sperrung für einen Teil der Nutzer kann ohne einen triftigen Grund nicht erfolgen. Der Ausbauzustand der Windmühlenstraße ist so, dass jeglicher Verkehr aufgenommen werden kann.

An der Straße sind Gewerbebetriebe angesiedelt, die ihre Waren auch angeliefert bekommen müssen und somit ein entsprechender Verkehr in diesem Bereich besteht. Im städtischen LKW-Führungskonzept ist die Windmühlenstraße nicht enthalten. Der überörtliche LKW-Verkehr wird auf Vorbehaltsstrecken (Wilhelm-Heinichen-Ring, Hannoversche Heerstraße, Wederweg) an der Windmühlenstraße vorbeigeführt.

Der LKW-Verkehr mag störend für die Anlieger sein, die tatsächliche Befahrung beschränkt sich aber im Grunde genommen auch nur auf Anliegerverkehre, der Durchgangsverkehr hat keinen Grund die Straße zu befahren.

 

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Anlagen

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