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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0016/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Wietzenbruch

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Wietzenbruch befindliche neugebaute Erschließungsstraße „Hanna-Meyerhof-Straße“ auf dem Flurstück 503, Flur 5, Gemarkung Celle gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Wietzenbruch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154 Am Regeberg neugebaute Erschließungsstraße dient der öffentlichen Erschließung des Plangebietes. Die Anlage steht im Eigentum der Stadt Celle und ist derzeit nicht gewidmet. Die Straße wurde von einem privaten Bauträger ausgebaut und soll jetzt als Ortsstraße gewidmet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Klimaauswirkungen:

 

Keine.

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Anlagen

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