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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0101/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Hehlentor befindliche neugebaute Erschließungsstraße auf den Flurstücken 96/19 (Teilstück), 96/18 (Teilstück) und 100/3 (Teilstück), Flur 27, Gemarkung Celle, gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, mit sofortiger Wirkung gewidmet sind.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Die im Ortsteil Hehlentor im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 149 „Hohe Wende West“ neugebaute Erschließungsstraße dient der öffentlichen Erschließung des Plangebietes. Die Anlage steht im Eigentum der Stadt Celle und ist derzeit nicht gewidmet. Die Straße wurde von der Stadt Celle ausgebaut und soll jetzt als Ortsstraße gewidmet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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