Beschlussvorlage - BV/0116/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrskonzept - Sachstand der Maßnahmenplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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05.05.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Fahrradaktionsplan dargestellten Haupt- und Basisrouten für den Fahrradverkehr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen und über den Bearbeitungsstand im Fachausschuss zu berichten. Die u. g. Anträge sind inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des am 12.11.2020 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste durch das Fachbüro i. n. s. vorgestellten Fahrradaktionsplans hat die Verwaltung in Abstimmung mit den Beteiligten in der AG FahrRad und dem Büro die Haupt- und Basisrouten für den Fahrradverkehr definiert (siehe Anlage 1). Seitens des Fachbüros gibt es die Empfehlung, diese Routen vorrangig möglichst linienbezogen zu realisieren. Eine entsprechende Priorisierung soll unter Berücksichtigung der Planungsvorläufe, Kapazitäten und Bedeutung für den Fahrradverkehr etc. erfolgen. In einem ersten Schritt ist deshalb vorgesehen, die Radwegverbindungen von Altencelle Richtung Innenstadt (Routen 1.1, 1.2), von Wietzenbruch in Richtung Innenstadt (Routen 5, 5.1), von Klein Hehlen Richtung Innenstadt (Route 3.2), von Vorwerk/Hehlentor Richtung Innenstadt (Route 3) und von Altenhagen Richtung Innenstadt (Route 2) zu realisieren. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der technischen und gesetzlichen Regelwerke und in Abhängigkeit der örtlichen Randbedingungen z. B. als Fahrradstraße oder mit entsprechenden Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen sowie baulichen Maßnahmen. Über den Fortgang der Arbeiten sowie die nächsten Schritte wird die Verwaltung im Fachausschuss zum Sachstand berichten
Im Rahmen der Fahrradoffensive, verschiedener Anträge und Eingaben sowie des Fahrradaktionsplans wurden und werden in diesbezüglich zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs umgesetzt (siehe Anlage 2).
Mit dem hier vorgelegten Radverkehrskonzept werden die in diesem Zusammenhang vorliegenden Anträge wie folgt beantwortet:
AN/0072/21
Bei der Vorstellung des Fahrradaktionsplans im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste im vergangenen Jahr wurde die Radverkehrsverbindung Altstadt - Altenhagen als Hauptroute mit Ausbaubedarf vorgestellt. An der Umsetzung wird zurzeit gearbeitet. Die bisherige Planung im Zuge des Baus der B 3neu beinhaltet den Brückenbau über die Bundesstraße im Verlauf des Fasanenweges sowie Wegeverbindungen zwischen Altenhägener Kirchweg und Fasanenweg beidseitig parallel zur Bundesstraße. Somit endet die Wegeverbindung nicht abrupt, wie im Antrag formuliert. Gleichwohl führt diese Wegeführung zu Umwegfahrten, eine direkte Wegeverbindung im Zuge des Altenhägener Kirchweg mit einer Brücke stellt eine weitaus attraktivere Radwegverbindung dar und wird deshalb verfolgt. Für die Realisierung einer solchen Brückenlösung müssen verschiedene Randbedingungen erfüllt sein, welche zurzeit geprüft werden. Auch die in der AG FahrRad vertretenden Verbände (ADFC, VCD) befürworten nach Rücksprache diese angestrebte Lösung.
AN/0204/20
U. a. im Rahmen der Fahrradoffensive und des Fragebogens zum Fahrradverkehr wurde mehrfach öffentlich dazu aufgerufen Problempunkte in Bezug auf Fahrradverkehr zu benennen und Vorschläge zur Verbesserung einzureichen. Hierzu hat es zahlreiche Eingaben gegeben, welche auch Eingang in den Fahrradaktionsplan gefunden haben. Die Möglichkeit zu ergänzenden Eingaben besteht auch fort. Weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen sind nicht erforderlich.
AN/0151/20
Bei der Überprüfung von Standorten zur Einrichtung von Fahrradzonen wurden im Bereich der Stadt Celle keine geeigneten Zonen identifiziert. Hohe Radverkehrsaufkommen sind in der Regel auf einzelne Routen und Straßen bezogen. Hier ist auch die Einrichtung von Fahrradstraßen vorgesehen. Bereiche, in denen das Radverkehrsaufkommen flächendeckend über Quartiere hinweg gleichermaßen in allen Straßen hoch ist, gibt es (auch in den Umfeldern von Schulen) nicht. In Fahrradzonen gilt zudem die "Rechts vor Links - Regelung", während Fahrradstraßen an Kreuzungen und Einmündungen vorfahrtsberechtigt sind. Durch den Vorrang auf Fahrradstraßen wird der Fahrradverkehr somit gezielter gefördert.
AN/0088/20
Die Aufgabenstellung zum Fahrradaktionsplan wurde der Politik zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt, das Gesamtkonzept liegt vor. Die Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Innenstadt ist Bestandteil des Gesamtkonzepts. Nach einer ersten groben Kostenschätzung liegen die Kosten bei etwas über einer Million Euro. Eine Umsetzung könnte nur erfolgen, wenn hierzu Fördermittel eingeworben werden könnten. Nachdem ein erster Versuch hierzu nicht erfolgreich war, wird geprüft, ob andere Fördertöpfe verfügbar sind.
AN/0153/19
Ein jährlicher Haushaltsansatz in Höhe von 400.000€ zum Ausbau und Erneuerung von Radverkehrsanlagen ist Bestandteil der Investitionsplanung. Ein entsprechendes Fahrradverkehrskonzept liegt mit dem Fahrradaktionsplan vor. Die Stadt Celle ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK). Eine Zertifizierung wird angestrebt, wenn erkennbare Umsetzungsergebnisse aus dem Fahrradaktionsplan vorliegen. Die Stadt nimmt aktiv an der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit teil". Die Teilnahme an der Aktion "Stadtradeln" ist thematisch beim Klimaschutz angesiedelt und erfordert einen zurzeit nicht leistbaren hohen Aufwand. Ggf. können für die Organisation private Interessensverbände gewonnen werden.
AN/0038/19 und AN/0074/17
Die Planung von Premiumradwegen, insbesondere von Routenverbindungen zur besseren Anbindung der Ortsteile liegt mit dem Fahrradaktionsplan vor. Dieses beinhaltet auch den Radwegausbau an Hauptverkehrsrouten sowie die Ausweisung von Fahrradstraßen und den Radwegebau abseits von Straßen.
AN/0085/21
Die Gesamtkosten für Fahrradmarkierungen belaufen sich auf ca. 200.000€. Das sind in Summe die Markierungskosten (Weiß- und Rotmarkierung) für die Jahre 2019 und 2020 für Radverkehrsmarkierungen inkl. Fahrradstrecken auf Schulwegen. Beinhaltet sind Fahrradstraßen, Schutzstreifen, Radwege, Furten, Piktogramme etc., enthalten sind auch Kosten für die Demarkierung abgängiger Altmarkierungen, die vor Neumarkierungen entfernt werden mussten. Die Haltbarkeit von Markierungen ist u. a. immer abhängig von Verkehrsbelastungen, Fahrbahnzustand, Witterungseinflüssen etc., die Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre, auf einer geeigneten Fahrbahn können durchschnittliche Liegezeiten von ca. 4 bis 8 Jahren erreicht werden. Unterhaltungsnotwendigkeiten werden nach Erfordernis festgelegt. Die Unterhaltungskosten entsprechen in etwa dem 1,5fachen der Herstellungskosten, wobei eine Kostenprognose über viele Jahre nicht seriös getroffen werden kann. In Celle kommen wie deutschlandweit von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) zugelassene Kaltspritzplastiken, Kaltplastikmassen als Reibeplastik, Thermoplastiken sowie Gewebefolien für die Markierung auf Straßen, Wegen und Plätzen zum Einsatz. Umweltbedenkliche Substanzen sind auf Grundlage der vorliegenden BAST-Prüfzeugnisse nicht erkennbar. Die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Materialien, der verwendeten Inhaltsstoffe und des auftretenden Abriebs sind unbedenklich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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459,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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117,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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86,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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79,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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70,8 kB
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9
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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10
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(wie Dokument)
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41,7 kB
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