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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0090/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Ace 4. Änderung der Stadt Celle „Bleckenwegim beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Planzeichnung und Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:   Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:  rd. 3,8 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:   rd. 0,6 ha

geplante Nutzung:    Wohngebiet

 

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ace der Stadt Celle „Bleckenweg“ 4. Änderung beschlossen (§ 2 Abs.1). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 05.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 statt.

Die frühzeitige Beteiligung wurde am 09.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Anlass:

Die Fläche des Geltungsbereichs ist in dem seit 1972 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 Ace „Bleckenweg“ als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ bzw. als „Standort für Versorgungsanlagen“ (Funkstation) festgesetzt. Die geplante und in Teilen bereits realisierte Nutzungsänderung der Fläche für Wohnzwecke verlangt ein Bauleitplanverfahren. Angewendet wird das beschleunigte Verfahren gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB), wonach eine Umweltprüfung nicht erforderlich ist. Es werden keine Vorhaben ermöglicht, für die gemäß Anlage 1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) bestehen nicht.

 

Ziel:

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der nicht genutzten Spielplatzfläche in Wohnbauland schaffen.

Die seit 2000 stillgelegte Spielplatzfläche im Eigentum der Stadt erfordert einen erheblichen Pflegeaufwand. Der Bedarf wird durch drei Spielplätze innerhalb eines 100-300 m Radius am Lückenweg und An der Nienburg gedeckt. Die Rasenfläche bietet sich als Lückenschluss der Einfamilienhausbebauung zwischen Lückenweg, Bleckenweg und Horstmanns Koppel an. Möglich ist die Errichtung von bis zu drei Einfamilenhäusern.

 

Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung angepasst (§13a Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 23.02.2021.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens, Einnahmen durch Verkauf des städtischen Grundstücks.

 

 

 

Auswirkung für Integration:

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimaauswirkungen:

 

Die Fläche ist derzeit als regelmäßig gemähte Rasenfläche genutzt und ist als artenarmer Scherrasen (GRA) einzustufen. Bei einer Begehung wurde kein Vorkommen von seltenen oder gefährdeten Arten festgestellt, was auch nicht zu erwarten war. Gehölze, die als Brut- und Lebensstätten geeignet wären, sind nicht vorhanden. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist daher nicht erforderlich.

 

Festsetzungen für das Einzelgrundstück zur Verbesserung der lokalen Klimaauswirkungen:

- Zur Bereicherung des Ortsbildes und zur Schaffung von Nistmöglichkeiten stadtbe-wohnender Vogelarten ist im Nahbereich zur Straße die Pflanzung zweier heimischer standortgerechter Bäume festgesetzt. Aus der Solitärstellung können sich dauerhaft erhaltbare und funktional hochwertige Großbäume mit einer guten Verschattungswirkung sowie einer leistungsfähigen CO2-Minderung der unmittelbaren lokalen Umgebung entwickeln.

- Artenschutzrechtliche Festsetzungen

- Gründächer für Dachneigungen unter 15 Grad Dachneigung

- Verwendung natürlicher Baustoffe

- Durch den Ausschluss von Schotter- und Kiesgärten und die Gestaltung von Pflanzflächen sollen zusätzliche Blühaspekte entstehen, die der Insektenwelt zu Gute kommen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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