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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0120/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 162 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges“ mit Planzeichnung und Textfestsetzungen sowie der dazugehörenden Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:   Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:  rd. 3,1 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:   rd. 1,2 ha

geplante Nutzung:    Gewerbegebiet

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat im Eilverfahren gem. § 89 NKomVG in seiner Sitzung am 24.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 Ace „Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 12.11.2020 bis 04.12.2020 statt.

Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 05.12.2020 und die frühzeitige Beteiligung am 07.11.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Süden und Osten an vorhandene ge-werbliche Nutzungen beiderseits der Bundesstraße B 214 und bildet nach Norden, parallel zur Bundesstraße B 3 den Abschluss der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbege-bietsflächen.

Gemäß § 8 Abs.2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan aus dem Flä-chennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot).

Die Erschließung des Gewerbegrundstückes erfolgt von der B 214 Braunschweiger Heer-straße, Abzweig Baumschulenweg über die neu anzulegende Stichstraße.

Vorgesehen sind als Nutzungen ein Betrieb der Systemgastronomie und weitere Gewerbe bzw. Dienstleistungen. Die Planungs- und Erschließungsleistungen werden vom Vorhabenträ-ger übernommen. Ein Erschließungsvertrag mit der Stadt Celle wird geschlossen.

Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 23.02.2021.

 

Ergebnis des Verkehrsgutachten:

 

Die Untersuchung des signalisierten Knotenpunktes Braunschweiger Heerstraße B214/ Baumschulenweg und des neuen Knotenpunktes Baumschulenweg/ Zufahrt Plangebiet mit Prognoseverkehrsstärken ergaben eine gute Verkehrsqualität. Zusätzliche bauliche oder betriebliche Maßnahmen zu den im Erschließungsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind nicht erforderlich.

 

 

Klimaauswirkungen:

 

Die Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft treten in einem Gebiet mit erheblichen Vorbelastungen durch umgebende stark befahrene Straßen, Hochspannungsleitungen und bereits vorhandene Gewerbeansiedlungen auf.

 

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen:

 

-       Bauzeitenregelung für die unvermeidbare Beseitigung von Gehölzbeständen

-       Bauzeitenregelung für Baufeldräumung im Bereich der Ackerfläche zum Schutz von Brutvögeln

-       Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen

-       Anlegen von Grünflächen und Gehölzstreifen entlang der umgebenden Grundstücksgrenzen

-       Zwei Sickermulden zur Entwicklung einer Gras- und Staudenflur

 

Extern: Kompensationsmaßnahmen (Entwicklung einer Gras- und Staudenflur) auf einem ausgewählten geeigneten Grundstück gemäß Umweltbericht.

 

 

Mit den geplanten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches und den externen Maßnahmen kann eine vollständige Kompensation der benötigen Flächen erfolgen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Erschließung wird durch einen zu erstellenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB geregelt.

 

 

 

 

Auswirkung für Integration:

 

nein

 

 

 

 

 

Klimaauswirkungen:

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