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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0069/21-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die mit Antrag "Elterninitiativen: Das Infektionsrisiko in Klassenräumen reduzieren" der FDP-Fraktion AN/0069/21 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

Frage 1

 

Wird ein privates Aufstellen dieser Geräte in den Klassenräumen von der Stadt Celle als Schulträger befürwortet?

Antwort:

Nein. Die Stadt Celle hat als Schulträger die Verkehrssicherungspflicht. Bei der Aufstellung von Raumluftfiltern müssen Stolperstellen vermieden und geeignete Steckdosen vorhanden sein. Ferner muss die fachgerechte Filterwartung dauerhaft sichergestellt sein und die Geräte sind nach der DGUV 3 turnusgemäß auf elektrische Sicherheit zu prüfen. Dies ist bei privat beschafften Geräten nicht zu leisten.

 

Frage 2

 

Bedarf ein solches Aufstellen einer Genehmigung?

Antwort:

Ja, durch den Schulträger. Anders als bei sonst von Schulpersonal mitgebrachten Geräten, wie z.B. private Kaffeemaschinen befinden sich Raumluftgeräte in Klassenzimmern, die nicht immer beaufsichtigt oder verschlossen sind. Sie sind damit grundsätzlich frei zugänglich und Raumluftfilter können ggf. unsachgemäß bedient werden.

 

 

Frage 3

 

Würde die Stadt Celle das Aufstellen derartiger Raumluftfilter von Bedingungen abhängig machen? Gegebenenfalls von welchen?

Antwort:

Nein, es kann in dieser Frage nur einheitlich unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen für die Schulen vom Schulträger gehandelt werden. Es verhält sich hier anders, als beispielsweise von Schulvereinen angeschafften Spielgeräten, Hochbeeten etc. für die Schulen, für die die Stadt auch die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.

 

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Anlagen

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