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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0079/20-4

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt

 

a)      die in der Anlage beigefügte Baumschutzsatzung

b)      den Bußgeldkatalog als Anlage zur Baumschutzsatzung Celle

 

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge der bisherigen Diskussion über die Zukunft des Baumschutzes in der Stadt Celle hat sich die Verwaltung damit auseinandergesetzt, wie die bestehende selektive Vegetationsschutzsatzung durch eine flächendeckende Baumschutzsatzung nach dem Muster des Deutschen Städtetages und der Baumschutzsatzung der Stadt Hannover ersetzt werden könne.

Die Verwaltung hat hierzu einen Entwurf erarbeitet. Zu diesem gab es in der Sitzung des AUVTD vom 05.05.2021 einige Anmerkungen und Überarbeitungsvorgaben. Diese wurden in der vorliegenden Fassung einer Baumschutzsatzung eingearbeitet.

 

 

 

Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden vorgenommen:

 

-          Schutzgegenstand:

Die Baumschutzsatzung wurde auf den Schutzgegenstand Hecken erweitert. Die entsprechenden textlichen und inhaltlichen Änderungen wurden ergänzt.

-          Verbotene Handlungen:

Die Aufzählung der gefährdenden Stoffe, welche nicht im Wurzelbereich ausgebracht werden dürfen, ist nicht abschließend gehalten.

-          Ersatzpflanzung:

Die Anregung die erforderlichen Ersatzpflanzungen zu konkretisieren wurden aufgenommen und der entsprechende Paragraf überarbeitet. Die Satzung enthält jetzt konkretere Vorgaben, ermöglicht der umsetzenden Behörde aber immer noch situativ angepasste und angemessene Festlegungen.

-          Betreten von Grundstücken:

Eine Regelung zum Betreten von Grundstücken zur Umsetzung der Baumschutzsatzung wurde ergänzt.

-          Überleitung der bestehenden Vegetationsschutzsatzung

Erst mit in Kraft treten der neuen Baumschutzsatzung tritt die bisherige Vegetationsschutzsatzung außer Kraft. Eine „Schutzlücke“ entsteht nicht.

Die gelisteten Bäume der bisherigen Vegetationsschutzsatzung erfüllen überwiegend die erforderlichen Kriterien, um durch die neue Baumschutzsatzung ebenfalls geschützt zu werden. Wegen einem kleineren Stammumfang entfallen bei der Überleitung 2 Bäume, zusätzlich entfallen 8 Stück da sie Nadelbäume sind.

 

Die Anregung, den Eigentümern der in der bisherigen Vegetationsschutzsatzung gelisteten Bäumen weiterhin eine Kostenbeteiligung für Pflegemaßnahmen zu gewähren, wird nicht übernommen. Die Stadt Celle ist zur Gleichbehandlung aller Bürger verpflichtet. Die Unterschutzstellung eines Landschaftsbestandteiles gilt mit Aufstellung der neuen, flächendeckenden Baumschutzsatzung dann für alle Bürgerinnen und Bürger, alle tragen die entsprechenden Konsequenzen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund zwei gleich gelagerte Gruppen unterschiedlich zu behandeln.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Falls der Rat zugunsten einer flächendeckende, neuen Baumschutzsatzung beschließen sollte, ergeben sich wie in den vorangegangenen Beratungen angeführt, folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von Festsetzungen der Baumschutzsatzung, Prüfung der Bäume vor Ort, Ausstellen von Ausnahmegenehmigungen und Ablehnungsbescheide, Abrechnung der Bescheide, Kontrolle von Ersatzpflanzungen, Sanktionen im Falle von Verstößen etc.

 

Ausgehend von einem Gesamtpersonalaufwand im Umfang von einer Vollzeitstelle (durchschnittlich E 9a) würde eine Baumschutzsatzung für die Stadt Celle zusätzliche Personalkosten in Höhe von jährlich mindestens 60.000,- € binden. Diese stehen im Stellenplan nicht zur Verfügung.

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Anlagen

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