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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0056/21-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In Bezug auf den Zusatzantrag AN/0056/21 der Fraktion Die Unabhängigen stellt sich die aktuelle Lage folgendermaßen dar:

 

Das Stadtgebiet Celle befindet sich gegenwärtig weitestgehend in einer überdurchschnittlichen Versorgungslage, was die nominelle Verfügbarkeit von Bandbreiten angeht: So können im Kerngebiet und im Süden über vorhandene TV-Kabelanschlüsse teilweise Bandbreiten bis zu und oberhalb von 400 Mbit/s erreicht werden. Über vorhandene Kupferinfrastruktur sind punktuell nominelle Bandbreiten bis zu 250 Mbit/s erreichbar.  Gerade bei der Versorgung über das TV-Kabel ist aber zu berücksichtigen, dass es sich um ein sog. shared-medium handelt, bei dem sich die angeschlossenen Nutzer die verfügbare Bandbreite dynamisch teilen. Das kann im realen Betrieb deutlich unter den nominellen Werten liegende Bandbreiten bedeuten. Die Anbieter kommunizieren diese Variabilität über den Zusatz „bis zu“. Im Norden und Nordosten sind über Kupfertechnologie (Vectoring) Bandbreiten zwischen 50 und 100 Mbit/s, teilweise auch bis zu 250 Mbit/s verfügbar. Systembedingt sind auch dies „bis zu“-Werte, die im Einzelfall von Leitungslängen, -alter und –qualitäten abhängen.

 

Gebiete mit nominellen Werten von unter 30 Mbit/s galten bis April 2021 als unterversorgt. Eine kürzlich erschienene neue Richtlinie des Bundes erhöht die Schwelle, bis zu der Gebiete als unterversorgt gelten, nunmehr bis Ende 2023 auf 100 Mbit/s.  Aktuell unterversorgte Gebiete werden teilweise und besonders im Norden durch den Landkreis Celle (öffentlich gefördert) und die SV0 (eigenwirtschaftlich, 40% Anschlussquote als Prämisse) erschlossen. Der Landkreis Celle wird die neue Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s nicht nutzen, da sie nur zwei Jahre gilt und dann ganz entfallen soll. Der aktuelle Ausbau des Landkreises dauert ebenfalls noch etwa zwei Jahre. Danach will der Landkreis bewerten, wo dann noch „weiße Flecken“ sind, die es für ihn auszubauen gilt.

 

Mögen die vorgenannten Anschlusstechniken heute noch die Bedarfe mehr oder weniger  befriedigen, ist feststellbar, dass durch Entwicklungen im Technologiesektor, dem Webdesign, zunehmend digitalen Leistungsangeboten die verfügbaren Bandbreiten mindestens mittelfristig zu knapp werden. Ergänzend haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie Unternehmen und privaten Anwendern steigende Bandbreitenbedarfe aufgezeigt, die mit den individuell bestellten Produkten und Tarifen schnell an Kapazitätsgrenzen führen. Exemplarisch seien HomeOffice oder HomeScooling benannt – beide mit besonderen Anforderungen auf Anbieterseite (Arbeitgeberseite, Schulseite) und Abnehmerseite.

 

Einzige aus heutiger Sicht zukunftssichere Lösung ist die Bereitstellung von Breitband über das Medium Glasfaser. Es garantiert durch die Anbindung direkt an die Gebäude sichere Bandbreiten bis zu 1GBit/s. Da diese an jedem Anschluss und nicht nur nominell zur Verfügung stehen, gilt die Technik als zukunftssicher. 

 

Neben diesen technischen Fakten entsteht durch die Aktivität des Landkreises Celles, unterversorgte Bereiche im Rahmen der Förderprogramme auszubauen, bei den im Stadtgebiet lebenden Menschen der Eindruck, die Stadt Celle würde perspektivisch von der Entwicklung „abgehängt“. Dieser Eindruck wird verstärkt dadurch, dass bei Kupfertechnologie die effektive Bandbreite am Ort des Anwenders gegenüber der nominellen Bandbreite in der Praxis oft eklatant nach unten abweichen kann, auch in Abhängigkeit vom bestellten TK-Tarif.

 

Mit Blick auf eine familien-, bildungs- und gewerbefreundliche Zukunft ist es daher Aufgabe der Stadtverwaltung, die Zukunftsfähigkeit der Stadt Celle auch im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur sicherzustellen.

 

Umsetzung

 

Zur Erreichung dieses Ziels wurden in den letzten Monaten intensive Gespräche mit den Anbietern SVO/CUN und Deutsche Glasfaser (DG) geführt mit dem Ziel, einen Kooperationsvertrag abzuschließen und Celle in den nächsten Jahren mit der Glasfasertechnologie zukunftsfähig aufzustellen. Beide Anbieter legten Konzepte vor, die DG schnell, die SVO/CUN erst nach mehrmonatiger Evaluationsphase und intervenierendem Hinweis auf Gespräche mit weiteren Anbietern. 

 

Beiden Anbietern ist gemeinsam, trotz überdurchschnittlich guter Versorgungslage in Celle in verschiedenen Ausbauphasen das gesamte Stadtgebiet eigenwirtschaftlich ausbauen zu wollen. Vor jeder Ausbauphase wird im Rahmen einer Vorvermarktung/Nachfragebündelung eine Quote von 40 % der erreichbaren Kunden über Vorverträge angestrebt, um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sicherzustellen.

 

Nach Erreichen der Ausbauquote wird der entsprechende Stadtteil bzw. das Quartier mit Glasfaser ausgebaut, die Anschlüsse werden hergestellt. Anschließend bzw. zeitversetzt würde die Vorvermarktung in den nächsten Stadtteilen gestartet, während parallel ausgebaut wird. Da die Anbieter über den Verfahrensschritt der Vorvermarktung ihre Wirtschaftlichkeit des Ausbauvorhabens sicherstellen wollen, ist es nicht automatisch sichergestellt, dass ein Stadtgebiet ganz oder teilweise ausgebaut wird. Ausgebaut wird dort, wo es eine hinreichende Anzahl von Kunden gibt, die bereit sind, Breitband- und Telekommunikationstarife beim Anbieter zu bestellen.

 

Hinsichtlich Vorvermarktung und Tiefbau hat die Deutsche Glasfaser gegenüber der SVO/CUN einen deutlich strafferen Zeitplan und die Aufgliederung des Stadtgebietes in drei Ausbauphasen von den Außenbereichen beginnend bis in die Kernbereiche vorgelegt. Mit der Vermarktung könne zum 01.07.2021 gestartet werden. Gesetzt dem Fall, dass alle drei geplante Ausbauphasen und damit annähernd das ganze Stadtgebiet bei entsprechender Kundennachfrage ausgebaut werden können, strebt die Deutsche Glasfaser an, Ende 2023 mit dem Ausbau fertig zu sein. Die SVO hat hierfür einen Zeitkorridor bis 2026 eröffnet. Zudem signalisiert die Deutsche Glasfaser eine deutlich größere, dynamischere Marketing- und Kommunikationskraft als die SVO, wie sie es in Hambühren schon erfolgreich bewiesen hat.

 

Mit Blick auf einen schnellen Nutzen für die Menschen in der Stadt hat die Verwaltung einen Kooperationsvertrag mit der Deutsche Glasfaser abgeschlossen. Dem steht nicht entgegen, dass die SVO/CUN oder andere Telekommunikationsanbieter eigenen Ausbau weiterhin betreiben können – die Kooperation ist nicht exklusiv. Maßgeblich für eine Zusammenarbeit sind die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

 

Die Koordinierung der strategischen Gespräche mit Anbietern, die Herbeiführung einer Zusammenarbeit sowie Gespräche mit potenziellen Bedarfsträgern findet aus der Wirtschaftsförderung heraus statt. Dazu gehört auch der strategische Informationsaustausch und die Abstimmung mit dem Landkreis Celle über zweckmäßige Vorgehensweisen. Baubesprechungen sowie die Bearbeitung und Genehmigung von Ausbauanträgen im öffentlichen Straßenraum werden mit dem Tiefbaubereich der Stadt geführt.

 

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Anlagen

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