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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0074/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dass die Verwaltung keinen Ankauf von Immobilien durch einen Teilverkauf der städtischen Aktienbestände vornimmt.

 

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.  

 

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Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Celle hat mit Datum 08.03.2021 in ihrem Antrag angeregt, der Rat solle den Oberbürgermeister sowie den Kämmerer dazu beauftragen, Gespräche mit Besitzern leerstehender Innenstadtimmobilien, mit dem Ziel des Ankaufs dieser Liegenschaften zu führen/zu koordinieren und die schließlich angekauften Immobilien an Gewerbetreibende des Handels und des Handwerks zu wirtschaftlich moderaten Konditionen zu vermieten oder zu verpachten. Der Ankauf der Immobilien solle durch einen Teilverkauf städtischer Aktiendepotbestände gewährleistet werden. Dies würde mit einer Umschichtung des Vermögens gleichgesetzt.

 

Die Verwaltung führt regelmäßig Gespräche mit Immobilieneigentümern, sei es zur Weiterentwicklung oder auch zur Sanierung im Sinne des gesamten Stadtbildes und bindet sich in die Verhandlungen zwischen Interessenten und Eigentümern ein. Direkte Eingriffe der öffentlichen Hand in das Marktgeschehen durch den Ankauf von Immobilien sind als die Innenstadt schädigend zu bewerten. Immobilienbesitzer, die ihre Immobilien bewusst zu überhöhten, nicht marktgerechten Mieten anpreisen und dann eher leer stehen lassen, würden durch Ankäufe der Stadtverwaltung für ihr nicht gemeinschaftsförderliches Handeln belohnt – denn es steht zu erwarten, dass sie hohe Ankaufspreise verlangen und auf diesem Wege Gewinne einstreichen. Dementgegen werden Eigentümer, die zugunsten der Innenstadt in ihre Häuser investieren und diese zu einem marktfähigen Preis auch vermieten, benachteiligt: Diesen macht die Verwaltung durch die geforderten „moderaten“ Mieten zusätzliche Konkurrenz am Interessentenmarkt. Insoweit können und sollen Ankäufe nur auf ganz bestimmte Fälle in besonderen Situationen realisiert werden. Dabei steht die Stadtverwaltung nicht allein: Die WBG steht der Stadt dabei als Partner zur Seite. Es gilt: Wenn sich sinnvolle Möglichkeiten bieten, werden diese genutzt. Dieses Prozedere ist seit 4 Jahren in der Verwaltung eingeführt.

 

Bei der vorgeschlagenen Finanzierung des Ankaufes von Immobilien durch einen Teilverkauf städtischer Aktienbestände würde es sich nicht nur um eine reine Umschichtung von Vermögen handeln. Die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt der Stadt sollten hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Das städtische Aktiendepot erwirtschaftet durchschnittlich eine Rendite von 4,5%. Solche Erträge sind bei einer kostengünstigen Überlassung von Immobilien nicht zu erzielen. Auch die Folgekosten, wie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, können gerade bei solchen Objekten nicht unerheblich sein. Da es sich hier um eine rein freiwillige Maßnahme handelt, muss auch von dem Hintergrund der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen im Rahmen der Bedarfszuweisung eine volle Gegenfinanzierung gewährleistet sein.

 

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Anlagen

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