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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0100/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.  

 

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Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Celle hat mit Datum 08.04.2021 in ihrem Antrag angeregt, die Verwaltung solle sich bei der Landesregierung für die Landesgesetzliche Grundlage zur Umsetzung des BID einsetzen und Celle als Modellkommune des BIDs anmelden.

 

Die landesgesetzliche Grundlage wurde bereits geschaffen. Ein dazugehöriger Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz - NQG) wurde bereits an die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages übergeben. Gleichzeitig wurde durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil beantragt, den Gesetzentwurf gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages an einen Ausschuss zu überweisen. Am 28. April 2021 wurde das Gesetz verabschiedet.

 

Ferner ist der Verwaltung der Status einer Modellkommune in diesem Zusammenhang nicht klar. Nach Verabschiedung des Gesetzes steht es jedem Eigentümer frei, ein BID zu organisieren.

 

Das Verfahren sieht vor, dass zunächst aus Eigeninitiative eine Quartiersgemeinschaft gebildet wird, die dann einen Antrag auf den Erlass einer Quartierssatzung stellt. Der Antrag muss von Eigentümern mit mindestens 15 Prozent der im vorgesehenen Quartier gelegenen Grundstücke unterstützt werden; auch muss die Gesamtfläche der Grundstücke mindestens 15 Prozent der Gesamtgrundstücksfläche im Quartier betragen. Die Quartiersgemeinschaft legt in Folge ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für fünf Jahre vor. Finanziert wird das Quartier über Sonderabgaben der Grundstückseigentümer im Quartier.

Der Antrag ist formal behandelt und inhaltlich erledigt.   

 

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Anlagen

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