Beschlussvorlage - AN/0083/21-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfD-Fraktion "Aufnahmestopp von weiteren Asylsuchenden und Flüchtlingen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss der Celler Zuwanderungsagentur
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Vorberatung
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06.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, anteilig die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden oder unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen aufzunehmen. Die Aufnahmequote (§ 45 „Aufnahmequote“ AsylVfG) richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“.
Die landesweite Verteilung und Zuweisung gestaltet sich nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG -).
Die Stadt Celle übererfüllt die Quote und dementsprechend besteht seit 2018 vom Oberbürgermeister die Maßgabe, dass erst wieder Aufnahmen erfolgen, wenn die Übererfüllung der Quote abgebaut ist.
Es handelt sich kommunalrechtlich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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