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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0083/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird zurückgewiesen und ist damit formal erledigt.

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Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Auf­ent­halts­ge­setz (AufenthG) verpflichtet, anteilig die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden oder unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen aufzunehmen. Die Aufnahmequote (§ 45 „Aufnahmequote“ AsylVfG) richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“.

 

Die landesweite Verteilung und Zuweisung gestaltet sich nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG -).

 

Die Stadt Celle übererfüllt die Quote und dementsprechend besteht seit 2018 vom Oberbürgermeister die Maßgabe, dass erst wieder Aufnahmen erfolgen, wenn die Übererfüllung der Quote abgebaut ist.

 

Es handelt sich kommunalrechtlich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

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Anlagen

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