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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0145/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Blumlage/Altstadt und Neuenhäusen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Celle „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Celle „77er Straße / Süd“, 3. Änderung sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:   Ortsteil Blumlage / Altstadt und Neuenhäusen

 

Entfernung zum Stadtzentrum:  ca. 0,9 km

 

Größe des Plangebietes:   ca. 0,9 ha.

 

Geplante Nutzung:    Sondergebiet (Wohnmobilstellplatz)

 

Nach der Ausweisung eines ersten Bauabschnitts des Wohnmobilstellplatzes durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "77er Straße/ Süd" besteht weiterer Bedarf für Stellplätze. Durch die Celler Parkbetriebe GmbH wird der erste Bauabschnitt des Wohnmobilstellplatzes betrieben. Die Parkbetriebe betreiben auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Verwaltung die Planung. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss zur Aufstellung der Bebauungsplans Nr. 161 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung geschaffen werden. Parallel wird durch die 101. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung der Stellplatzanlage planerisch vorbereitet. Bisher ist das Areal als Grünfläche dargestellt. Geplant ist die Darstellung als Sonderbaufläche für eine Wohnmobilstellplatzanlage.

 

Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der baulichen Umsetzung berücksichtigt werden.

 

 

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Auswirkung für Integration:

 

keine

 

 

Klimaauswirkungen:

 

Durch die Vorbereitung der Fläche zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes werden keine zusätzlichen klimawirksame Emissionen ausgelöst. Mikroklimatische Beeinflussungen werden durch Maßnahmen im Plangebiet oder durch externe Maßnahmen reduziert und ausgeglichen.  

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Anlagen

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