Beschlussvorlage - BV/0144/21
Grunddaten
- Betreff:
-
101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Herrenwiese" - Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Profilbildung und Weiterentwicklung im Städtetourismus und Stadtmarketing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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14.07.2021
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Erledigt
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Ortsrat Neuenhäusen
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Anhörung
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14.07.2021
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage / Altstadt und Neuenhäusen
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,9 km
Größe des Plangebietes: ca. 0,9 ha.
Geplante Nutzung: Sonderbaufläche (Wohnmobilstellplatz)
Nach der Ausweisung eines ersten Bauabschnitts des Wohnmobilstellplatzes durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "77er Straße/ Süd" besteht weiterer Bedarf für Stellplätze. Durch die Celler Parkbetriebe GmbH wird der erste Bauabschnitt des Wohnmobilstellplatzes betrieben. Mit dem vorliegenden Beschluss zur Aufstellung der 101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle soll die planerische Vorbereitung für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 im Parallelverfahren getroffen werden. Die Parkbetriebe betreiben auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Verwaltung die Planung. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Bisher ist das Areal als Grünfläche dargestellt. Geplant ist die Darstellung als Sonderbaufläche für eine Wohnmobilstellplatzanlage.
Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der baulichen Umsetzung berücksichtigt werden.
Auswirkung für Integration:
keine
Klimaauswirkungen:
Durch die Vorbereitung der Fläche zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes werden keine zusätzlichen klimawirksame Emissionen ausgelöst. Mikroklimatische Beeinflussungen werden durch Maßnahmen im Plangebiet oder durch externe Maßnahmen reduziert und ausgeglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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791,3 kB
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