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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0217/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgenden Ortsrat gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Lehmhorstweg“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:  Groß Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 3,6 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:  18,0 ha

Geplante Nutzung:   Wohnen

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation nach Baugrundstücken sollen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen in Groß Hehlen erschlossen werden. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 18 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt. Das Plangebiet erstreckt sich beidseitig des Lehmhorstweges und wird im Westen durch die Scheuener Straße, im Süden durch das Wohngebiet Im Tale sowie eine Grünfläche und im Osten durch vorhandenen Wald begrenzt. Nördlich des Lehmhorstweges wird das Plangebiet durch das Wohngebiet Hehlensloh/Düpmoor im Westen, Grünflächen im Norden und Wald im Osten begrenzt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft sowie einen untergeordneten Teil an der Scheuener Straße als gemischte Baufläche dar. Um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden, werden im Rahmen des Verfahrens zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Im Tale II“ die Darstellungen des Flächennutzungsplans überwiegend in Wohnbauflächen geändert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit erweitertem Änderungsbereich wurde in der Zeit vom 15.03 bis 16.04.2021 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 23.03. (Absendedatum) bis zum 23.04.2021.

Das vorliegende Plangebiet eignet sich gut für eine Wohn- bzw. Mischbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.

Die Planung sieht die Schaffung eines qualitativ hochwertigen, harmonischen und vernetzten Wohnquartiers auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche vor. Dabei sollen die gestaltgebenden zentralen Grünflächen aus den Baugebieten Hehlensloh/Düpmoor und Im Tale aufgenommen und zu einer übergeordneten Grünachse im Osten Groß Hehlens zusammengeführt werden. Vorgesehen sind zudem unterschiedliche Bautypologien sowie verschiedene Grundstücksgrößen.

Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

Die Entwicklung des Wohngebietes erfolgt durch einen externen Vorhabenträger (allerland Immobilien GmbH, ehem. Städtische Wohnungsbau GmbH). Dieser trägt sämtliche Kosten (Ankauf, Planungskosten, Erschließungskosten etc.). Im Laufe des Verfahrens wird dazu ein städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit dem Vorhabenträger geschlossen.

 

Auswirkung für Integration: nein

 

Klimaauswirkungen: ja

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung im Vergleich zur Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivaliente entstehen werden. Um diese zu reduzieren, werden im Laufe des Verfahrens Regelungen, z.B. zur Durchgrünung sowie zur Vermeidung unnötiger Flächenversiegelungen, in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

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Anlagen

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