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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0264/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister hat am 13.09.2021 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 375.000 € für die Beschaffung und Einbau raumlufttechnischer Anlagen in der GS Kl. Hehlen (211000/7871175 – Verbesserung Raumlufthygiene) genehmigt. Das Einvernehmen wurde gem. § 89 NKomVG hergestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus „Planung und Bau von Gemeindestraßen, Lfd. Ausbau und Erneuerung“ (541000/7872098). Die veranschlagten Mittel werden nicht mehr in voller Höhe benötigt.

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

 

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