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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0312/19-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der VA beschließt, an den noch bestehenden Kreuzungen mit Bedarfsampelschaltung mit Ausnahme der zwei im Sachverhalt genannten Anlagen die Anforderungen für Fußgänger abzuschalten. Der Antrag AN/0312/19 ist damit inhaltlich behandelt und erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Der o. g. Antrag hat zum Inhalt, grundsätzlich an Kreuzungen die Bedarfsampelschaltungen für Fußgänger*Innen abzuschalten, da es diese Schaltung an etlichen Kreuzungen gäbe. Dieses Thema wurde mehrfach im AUVTD behandelt, zuletzt hat die Verwaltung am 15.11.17 (siehe Protokollanlage) dargestellt, dass die Anforderungsschaltungen mittlerweile an den allermeisten Kreuzungsanlagen zurückgenommen wurden. Zurzeit noch bestehende Bedarfsschaltungen im Zuge der Hannoverschen Heerstraße sollen auch mittelfristig angepasst werden. Lediglich an den Knoten Lüneburger Heerstraße/Tannhorstweg und Petersburgstraße/Allerkampstraße/Biermannstraße sollen die Bedarfsampelschaltungen erhalten bleiben. Im Bereich Lüneburger Straße/Tannhorstweg gibt es nur eine sehr geringe Anzahl querender Fußgänger. Zudem erfolgt die Grünanforderung aus dem Tannhorstweg durch die KFZ verkehrsabhängig, wenn dort längere Zeit keine Fahrzeuge kommen, erfolgt keine Schaltung und Fußgänger könnten die B 191 nicht queren. Deshalb soll dort weiterhin durch Bedienung des Tasters die Fußgängerquerung ermöglicht werden. Die Kreuzung Petersburgstraße/Allerkampstraße/Biermannstraße ist meiste Zeit des Tages hoch belastet. Da lediglich bei ca. einem Drittel aller Umläufe pro Tag Fußgängerquerungen vorliegen, ist hier aus Gründen der Leistungsfähigkeit des motorisierten Verkehrs und Minimierung des CO² Ausstoßes auf das ständige Einblenden der Fußgängersignale verzichtet worden. Der Verkehrsablauf für die Ausfahrt der Biermannstraße ist zurzeit mit beträchtlichen Wartezeiten verbunden, eine Rücknahme der Anforderungsschaltung für Fußgänger führt hier zum Überschreiten der Kapazitätsgrenze und zur Überlastung des Knotenpunktes verbunden mit extrem langen Wartezeiten. Insofern wird dem Antrag mit den genannten zwei Ausnahmen entsprochen. .

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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