Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0197/21-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu den im o. g. Antrag aufgeworfenen Frage wie folgt Stellung:

 

Frage 1

Das Gutachten zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit des Gebietes wird z. Z. erstellt. Die Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen.

 

Frage 2

Zur möglichen weiteren Entwicklung und Planungen für den Kollerschen Wald kann aufgrund des noch in Arbeit befindlichen Gutachtens noch keine Aussage getroffen werden.

 

Frage 3

Die Fläche befindet sich in privatem Besitz.

 

 

Frage 4

Die Möglichkeit, das Gebiet für eine Kita-Erweiterung zu nutzen, ist bereits 2019 vom Fachdienst Kindertagesbetreuung gemeinsam mit FD Stadtplanung geprüft und aus nachfolgenden Gründen verworfen worden:

 

-          die Wiese gegenüber der Kita ist Überschwemmungsgebiet

-          das Gelände ist baurechtlich Außenbereich, durch die Initiative aus dem Rat ist die Erstellung eines Bebauungsplans gestoppt worden

-          vor Nutzung des Geländes sei lt. Gutachter eine Begehung durch einen Kampfmittelräumdienst erforderlich.

 

Darüber hinaus gestalteten sich Waldgruppen an der Stelle äußerst schwierig:

 

Zum einen muss es sich bei dem Areal um einen Wald i.S. des § 2 Abs. 3 und 4 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung handeln. Dies träfe zu.

Zum anderen soll eine Kita nicht mehr als fünf gleichzeitig anwesende Gruppen haben.  Die Kita in Klein Hehlen verfügt bereits über fünf Gruppen. Mit einer Ausnahme für 2 Gruppen, die räumlich nicht an das Kitagebäude  angeschlossen sind, kann aus jüngster Erfahrung nicht gerechnet werden.

Darüber hinaus muss neben einem beheizbaren Bauwagen o. Ä. ein mit dem Erdboden verbundenes Gebäude für den Aufenthalt bei witterungsbedingten Gefahren zur Verfügung stehen. Das kann aufgrund der Auslastung nicht die vorhandene Kita sein.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...