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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0182/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Antrag abzulehnen.

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Sachverhalt:

Eine Notwendigkeit der Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers oder einer Untertitelung der Aufzeichnungen kann derzeit nicht erkannt werden.

Die in der Alten Exerzierhalle eingeführte Induktionsschleife verbessert die Akustik deutlich, sodass grds. auch hörbehinderten Personen die Teilhabe am Sitzungsinhalt möglich ist. Zusätzlich bietet das eingeführte Rats-TV die Möglichkeit dem Sitzungsverlauf von zuhause aus zu folgen. Anhaltspunkte dafür, dass ein Untertitel dieser Live-Übertragung von Bürgern gewünscht wird, hat die Verwaltung nicht. Ebenso ist unbekannt, ob die jeweiligen höreingeschränkten Personen überhaupt Gebärdensprache verstehen.

Das Nds. Behindertengleichstellungsgesetz gibt Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen das Recht, mit öffentlichen Stellen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über geeignete Kommunikationsmittel zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren oder zur Wahrnehmung seiner Interessen in Kindertagesstätten und Schulen erforderlich ist. Ratssitzungen sind von der Intention des NBGG nicht erfasst.

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Anlagen

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