Beschlussvorlage - BV/0196/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 167 "Gelände des Allgemeinen Krankenhauses Celle" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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05.10.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.10.2021
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 der Stadt Celle „Gelände des Allgemeinen Krankenhauses Celle“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,6 km
Größe des Plangebietes: ca. 6,4 ha.
Geplante Nutzung: Sondergebiet (Klinik)
Das AKH wird seine bauliche Struktur in den nächsten Jahren komplett ändern und die bisherige flächenhafte Pavillon- in eine kompakte Gebäudestruktur umwandeln. Dies wird deutliche Änderungen in der Nutzungs- und Gebäudestruktur auf dem AKH-Gelände zur Folge haben mit Auswirkungen auch auf Anlieferung und Parken. Die Lage des Allgemeinen Krankenhauses Celle innerhalb des dicht bebauten Ortsteils Hehlentor führt, neben Vorteilen für die Erreichbarkeit durch motorisierten und nicht-motosisierten Verkehr, teilweise zu Konflikten mit der benachbarten Wohnbebauung. Zur städtebaulichen und verkehrlichen Rahmensetzung dieser Umstrukturierung soll ein Bebauungsplan für das AKH-Gelände aufgestellt werden.
Im Aufstellungverfahren sollen alle erforderlichen Belange und Anregungen Berücksichtigung finden und zu einer ausgewogenen städtebaulichen Lösung führen. Das Plangebiet liegt im baulichen geprägten Innenbereich, so dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgt.
Auswirkung für Integration:
Mit der Begleitung der weiteren baulichen Entwicklung des AKH Celle durch ein Bebauungsplanverfahren soll auch die Erreichbarkeit des Krankenhauses für alle Bevölkerungsgruppen sichergestellt werden.
Klimaauswirkungen:
Weitergehende Auswirkungen auf das Klima sind durch die Planung derzeit nicht zu erwarten. Der Klimaaspekt wird im Rahmen der Planung trotzdem mit betrachtet. Im weiteren Verfahren werden die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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