Beschlussvorlage - BV/0241/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Celle vom 18.12.1981 i.d.F. der Änderungssatzung vom 26.11.2020 mit Wirkung ab dem 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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30.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.10.2021
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Sachverhalt:
Gem. § 111 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle grundsätzlich kostendeckende Gebühren zu erheben.
Basis für die Kalkulation und damit die Fortsetzung der Gebühren für das Jahr 2022 sind das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2020 und die zu erwartenden Steigerungen der Personal- und Sachkosten.
Bei den Grabplatzgebühren wie auch bei den Bestattungsdienstleistungen müssen die Gebühren in 2022 zur Kostendeckung angepasst werden. Die Kalkulation zu den entsprechenden Einzeltarifen ist aus den Anlagen 1-3 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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111,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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44 kB
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