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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0241/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

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Sachverhalt:

 

Gem. § 111 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle grundsätzlich kostendeckende Gebühren zu erheben.

 

Basis für die Kalkulation und damit die Fortsetzung der Gebühren für das Jahr 2022 sind das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2020 und die zu erwartenden Steigerungen der Personal- und Sachkosten.

 

Bei den Grabplatzgebühren wie auch bei den Bestattungsdienstleistungen müssen die Gebühren in 2022 zur Kostendeckung angepasst werden. Die Kalkulation zu den entsprechenden Einzeltarifen ist aus den Anlagen 1-3 zu entnehmen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei den städtischen Friedhöfen handelt es sich grundsätzlich um gebührenfinanzierte Einrichtungen. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2022 verwiesen.

 

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Anlagen

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