Beschlussvorlage - BV/0259/21
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018, die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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29.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.10.2021
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2018 wurde durch den Oberbürgermeister am 28.06.2021 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der vorläufige Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt erstmals am 12.08.2020 mit allen Bestandteilen zugeleitet. Nach abgeschlossener Prüfungshandlung erfolgte die vollständige Übergabe am 12.06.2021.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vom 29.06.2021 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2018 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:
im ordentlichen Ergebnis mit 1.465.325,59 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit 1.610.575,76 €.
Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Überschuss in Höhe von 3.075.901,35 €.
Die Haushaltsplanung 2018 ergab noch einen Fehlbetrag in Höhe von 3.619.500 €, somit ist das Jahresergebnis um 6.695.401,35 € besser ausgefallen als geplant.
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2018 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
Gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG nimmt der Oberbürgermeister zu dem Schlussbericht und den enthaltenen Prüfungsfeststellungen (PF) wie folgt Stellung:
4.4 Lagebeurteilung durch den Oberbürgermeister
Im Prüfungsbericht wird angemerkt, dass im Rechenschaftsbericht 2018 aus dem Jahr 2021 die Corona-Pandemie und die damit verbundenen finanziellen Risiken keine Erwähnung finden:
Corona hat keinerlei Bezug zum Jahresergebnis 2018. Erste Meldungen zu diesem neuartigen Virus, das in China aufgetreten ist, gingen Ende 2019 durch die Presse. Erst in 2020 wurde eine weltweite Bedrohung durch dieses Virus festgestellt, wirtschaftliche Auswirkungen konnten sich somit auch frühestens im Jahresabschluss 2020 ergeben. Im Rahmen einer halbwegs fristgerechten Erstellung des Jahresabschlusses 2018 wäre die Pandemie kein Thema gewesen. Da ein Leser nicht vorrangig auf das Erstellungsdatum schauen wird, halten wir eine Erläuterung im Jahresabschluss 2018 gegenüber dem Leser daher eher für verwirrend, erweckt es doch den Eindruck, als hätten wir schon 2018/2019 von der bevorstehenden Pandemie in 2020 gewusst. Da sich der Ausbruch dieser Pandemie jedoch während des regulären Aufstellungszeitraums des Jahresabschlusses 2019 ereignete, haben wir im Jahresabschluss 2019 kurz über die haushälterischen Maßnahmen in 2020 berichtet.
4.2 Jahresabschluss
Im Prüfungsbericht wird die Überschreitung der Frist für die Erstellung der Jahresabschlüsse von mehr als einem Jahr festgestellt:
Die Aufarbeitung der Jahresabschlüsse ist gut vorangegangen. Mittlerweile konnten dem Rechnungsprüfungsamt die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 zur Prüfung vorgelegt werden.
6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Im Prüfungsbericht wird angemerkt, dass der Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung vom 17.01.2018 nicht fristgerecht bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde:
Der Ablauf der Haushaltsplanung und Beratung in den Gremien wurde bereits geändert, und die Termine soweit vorgezogen, dass die Einreichung fristgerecht erfolgt.
Allerdings wird es bei der Haushaltssatzung für 2022 vermutlich zu einer verspäteten Einreichung kommen. Durch die Kommunalwahl im Herbst dieses Jahres erfolgt die Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den neugewählten Rat der Stadt Celle erst am 09.02.2022.
6.3.2 Auftrags- und Vergabewesen (PF)
Im Prüfungsbericht wird erneut festgestellt, dass die Dienstanweisung für das Vergabewesen 2018 in mehreren Fällen nicht beachtet wurde. Von den Fachdiensten wurden erteilte Vergaben in Höhe von insgesamt 165 T€ nicht vorgelegt:
In der "Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Celle" ist die Beteiligung der Vergabestelle sowie die Zuständigkeiten konkret geregelt. Es handelt sich hier um 8 Vorgänge mit einem Volumen zwischen 7 TEUR und 42 TEUR (durchschnittlich 20.625,- €). Die Fehlerquote liegt somit bei 2,5% der Fälle und 0,91% des Volumens.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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