Beschlussvorlage - BV/0262/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG für das Gutachten Innenstadtkonzept und Klimakarte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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29.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.10.2021
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Sachverhalt:
Um die Bewältigung der gravierenden Pandemiefolgen in den Innenstädten zu unterstützen, wurde aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU das umfassende Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ aufgelegt. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und als „Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie“ zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hatte fristgerecht bis zum 15.07.2021 den Antrag auf Fördermittel gestellt und am 07.09.2021 auf digitalem Weg den Förderbescheid erhalten. Für die Stadt Celle wurden 1,8 Mio. €, statt der zunächst beantragten 1,5 Mio. €, reserviert. Der Großteil der Gegenfinanzierung soll für den Haushalt 2022 eingestellt werden.
Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der COVID-19 Pandemie in Innenstädten und entsprechenden Durchführungsbestimmungen müssen alle Projekte bis 31.03.2023 vollständig abgeschlossen sein. Bis spätestens 31.03.2022 muss mindestens ein Projekt bei der NBank beantragt werden. Da insbesondere die Erstellung und Entwicklung eines Innenstadtkonzeptes inklusive verkehrlicher Aspekte und Mobilitätsfragen begleitet von Dialogprozessen sowie die Erarbeitung einer Klimaanalysekarte für den Innenstadtbereich entsprechenden Vorlauf benötigen, müssen die Maßnahmen zeitnah begonnen werden. Der recht kurzgefasste Zeitrahmen für Maßnahmen insgesamt, die Frist zur Beauftragung mindestens einer ersten Maßnahme und die Bearbeitungszeit für umfassende Konzepte machen die Bewilligung von Auszahlungsmitteln noch in diesem Jahr erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus dem Produkt „Planung und Bau von Gemeindestraßen“ durch Minderausgaben bei „Planungskosten Tiefbau IV-Controlling Phase 1-3“ (541000-0960066-7872070).
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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| Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ | 100.000 |
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| Planungskosten Tiefbau | -100.000 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): | Herr Dr. Nigge |
Höhe der geplanten Auszahlungen: | 100.000 € |
Geplante Projektdauer: | 6 Monate |
Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: | 31.03.2022 |
Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration:
Klimaauswirkungen:
