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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0242/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister hat am 22.07.2021 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 109.000 € für die Beschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte (211000/7871166 – Digitalpakt an Schulen) genehmigt. Das Einvernehmen wurde gem. § 89 NKomVG hergestellt.

 

Die Beschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte wird vom Land zu 100% gefördert. Die Deckung erfolgt daher aus Zuweisungen vom Land für Digitalpakt an Schulen (211000/6811140).

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

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