Beschlussvorlage - BV/0369/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Taxitarifordnung vor dem Hintergrund der Erhöhung des Mindestlohnes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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25.01.2022
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23.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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10.02.2022
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Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 51 (1) Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) in Verbindung mit § 16 Abs. 4 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr und den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Celle die 4. Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).
Sachverhalt:
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. vertritt die wirtschaftlichen Interessen des Taxigewerbes in der Stadt Celle. Der Verband beantragt eine Änderung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen.
Zum 01.01.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von € 9,82 und ab 01.07.2022 in Höhe von € 10,45 zu zahlen. Dieser Mindestlohn erhöht sich für den Arbeitgeber um weitere 22 – 25 % durch anteilige Abgaben und Zuschläge. Die letzte Erhöhung der Taxentarife fand zum 01.07.2019 u.a. auch aufgrund der Einführung des Mindestlohnes statt. Lohnkosten machen ca. 65 % aller Kosten in einem Taxibetrieb aus.
Zum 01. Januar 2021 wurde die CO2-Steuer u.a. auch auf Dieselkraftstoffe eingeführt. Der Liter Diesel verteuerte sich allein durch die eingeführte Steuer um 8 Cent, was letztendlich zu einer Erhöhung der variablen Kosten führt. Alternative Antriebe für den Betrieb von Taxen lassen sich derzeit, wegen mangelnder Infrastruktur und sehr hohen Anfangsinvestitionen, nur sehr schwer umsetzen.
Die allgemeinen Preissteigerungen lt. Statistischem Bundesamt betrug für das Jahr 2020 2,1%, die aktuellen Zahl im November 2021 lag bei 5,2 %, eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im Jahre 1993. Allein durch die Erhöhung steigen die Aufwendungen für das Taxigewerbe für die Ersatz- und Neuinvestitionen im Fuhrpark, aber auch im Bereich der Wartungskosten.
Das gesamte Fahrgastgewerbe leidet zudem an der Corona Pandemie. Die Fahrgastzahlen sind durch fehlende Touristen, geschlossene Gaststätten und Hotels, verbotene oder reduzierte private Feiern und fehlende Nachtfahrten eingebrochen.
Die letzte Erhöhung der Taxitarife erfolgte zum 01.07.2019. Die Verwaltung empfiehlt deshalb nach Prüfung diesen Antrag anzunehmen und die Taxitarifordnung entsprechend zu ändern. Auch dem Landkreis Celle liegt ein Antrag des Taxigewerbes zur Änderung vor, auch dort soll eine Änderung ab dem 01.04.2022 beschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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67,7 kB
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