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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0245/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022 in der beratenen Fassung.

 

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Sachverhalt:

 

Die bisher beschlossenen bzw. weit fortgeschrittenen Jahresabschlüsse ab 2018 zeichnen eine positive Entwicklung der städtischen Finanzen und weisen durchgehend Überschüsse im Jahresergebnis aus. Die Konsolidierungsmaßnahmen der letzten Jahre zeigen damit ihre nachhaltige Wirkung.

 

In den aktuellen Planungsjahren 2022 ff. sieht der Einbringungsstand ebenfalls ein positives Jahresergebnis vor. Ab 2023 ergibt sich zudem bereits im ordentlichen Ergebnis ein Überschuss und stabilisiert somit auch den Kernbestand des kommunalen Handelns, abseits der Sondereffekte des außerordentlichen Ergebnisses.

 

Durch das positive Jahresergebnis wäre ein Haushaltssicherungskonzept für 2022 voraussichtlich nicht zwingend erforderlich. Trotzdem möchte die Verwaltung ihren Konsolidierungswillen insbesondere unter dem Aspekt der dauernden Leistungsfähigkeit (§ 23 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung) und der nach wie vor hohen Fehlbeträge aus Vorjahren unterstreichen und auch weiterhin sinnvolle Optimierungsmöglichkeiten prüfen und umsetzen.

 

Das in der Anlage beigefügte HSK ist wie bisher in quantifizierbare Maßnahmen und Prüfaufträge unterteilt. Zudem wurden die entsprechenden Beschlüsse zu den beiden quantifizierbaren Maßnahmen bereits getroffen, das HSK dokumentiert insoweit noch die geplanten Konsolidierungsvolumina der bereits beschlossenen Maßnahmen.

 

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Anlagen

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