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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0007/22-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Laut Information durch die Polizeiinspektion Celle lässt sich bundesweit feststellen, dass Amts- und Mandatsträger/innen sowie weitere Personen, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie medial besonders im Fokus stehen, sich immer wieder Einschüchterungsversuchen ausgesetzt sehen. Diese Einschüchterungsversuche gingen demnach in einigen Fällen auch von Rechtsextremisten, „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ oder Personen aus, die dem Bereich „Querdenker und Corona-Zweifler“ zuzurechnen seien. Für den örtlichen Bereich stellt die Polizei Celle einerseits Einschüchterungsversuche und die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet fest. Zum anderen würden Drohbriefe versandt oder Plakatierungen an Wohnanschrift oder Rathäusern sowie Verwaltungsgebäuden vorgenommen. Jeder Sachverhalt wird laut Aussage der Polizei individuell und auf ein tatsächliches Gefährdungspotenzial geprüft. Örtliche relevante Gruppen auf Telegram und anderen sozialen Netzwerken würden hier fortlaufend ausgewertet und im Hinblick auf mögliche Gefährdungssachverhalte bewertet. Insofern erfolgt durch die Polizei eine fortlaufende Gefährdungsanalyse.

 

Konkret liegen laut Aussage der Polizeiinspektion Celle derzeit keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine gegenwärtige Gefährdung zum Nachteil von kommunalen Amts- und Mandatsträgern/innen ergibt. Die Sicherheit der Amts- und Mandatsträger/innen habe in der täglichen, polizeilichen Arbeit höchste Priorität.

 

Zuletzt wurde im März 2020 eine Veranstaltung zum Thema „Sicherheit für Amts- und Mandatsträger“ in der Polizeiinspektion Celle durchgeführt. Um den Adressatenkreis möglichst umfänglich zu informieren und die polizeilichen Ansprechpartner vorzustellen, wird die Polizeiinspektion Celle sehr zeitnah eine (weitere) digitale Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchführen.

 

Hinsichtlich des derzeitigen Versammlungsaufkommens ist die Stadt Celle durch § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Versammlungsgesetz dazu ermächtigt, Versammlungen (z.B. durch Auflagen) zu beschränken. Im Rahmen der Bestätigung von angezeigten Versammlung werden laufend entsprechende Abwägungen vorgenommen und, soweit erforderlich, in Kooperation mit der/m Anzeigenden sowie der Polizeiinspektion Celle erforderliche Beschränkungen erlassen. Dies stellt im Zusammenhang mit dem derzeitigen Versammlungsgeschehen den Regelfall dar. Die jeweiligen Maßnahmen werden auch bei wiederkehrenden Versammlungen laufend neu bewertet. Eine darüberhinausgehende Aussage zum generellen Erfordernis von Beschränkungen ist daher, sowie aufgrund des dynamischen Versammlungsgeschehens und der abweichenden Versammlungsinhalte, nicht möglich. Dies obliegt einer individuellen Betrachtung zum Zeitpunkt der Versammlungsanzeige.

 

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Anlagen

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