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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0001/22

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altstadt/Blumlage

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die Verlängerung des Durchführungszeitraumes des Sanierungsgebietes "Altstadt Celle" um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2027. Die Satzung der Stadt Celle über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt Celle" wird entsprechend der Anlage beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Mit BV/0246/21 hat die Verwaltung dargelegt, warum das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für die Altstadt Celle fortgeschrieben wurden.

Vor diesem Hintergrund sind der Durchführungszeitraum und die Satzung entsprechend anzupassen.

Eine Abwicklung der in Vorbereitung befindlichen privaten Maßnahmen mit Abschluss eines Fördervertrages, Erteilung einer Baugenehmigung, Bauausführung und Abrechnung ist bis zum 28.12.2024 nicht realistisch. Die ausstehenden Einzelmaßnahmen stützen zudem die begonnene Instandhaltungsoffensive zum Erhalt der Altstadt. Auch werden die geplanten öffentlichen Maßnahmen nicht innerhalb des bisher vorgesehenen Sanierungszeitraumes durchgeführt werden können.

Es ist daher erforderlich, auch im Hinblick auf die Erreichung der Sanierungsziele, den Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2027 zu verlängern.

 

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Anlagen

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