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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0246/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt Celle beschließt die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für den Teilbereich Altstadt.

 

2. Der Rat der Stadt Celle bestätigt die Absicht, die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Altstadt Celle“ weiterhin durchzuführen.

 

3.  Die Stadt Celle erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebaufördermittel des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme „Altstadt Celle“ aufzubringen.

 

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Sachverhalt:

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist seit 2007 planerisches Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung Celle in den drei Entwicklungsbereichen I - Altstadt , II - Allerinsel und III - Gelenk Neumarkt.

 

Auf Basis dessen und den ergänzenden Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) hat sich die Stadt Celle in 2009 mit dem ausgewiesenen Stadtdenkmal "Altstadt Celle" (Teilbereich I) um die Aufnahme in die Städtebauförderung, Programmkomponente "Städtebaulicher Denkmalschutz" beworben. Ziel ist es, den bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkern in der Geschlossenheit zu erhalten und zu entwickeln. Seit der Aufnahme im Jahr 2010 hat die Verwaltung mit den bisher aus dem Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" bewilligten Fördermitteln entsprechende Einzelmaßnahmen unterstützt.

 

Mit Beginn des Programmjahres 2020 wurde die Städtebauförderung im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung (VV-Städtebauförderung) mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung überarbeitet und neu strukturiert. Strukturell stand dabei die Konzentration auf drei Programme bei gleichzeitiger Einstellung der bisherigen Programmkomponenten im Vordergrund.

Der Rat der Stadt Celle hat dann am 09.07.2020 im 1. Schritt eine 1. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Teilbereich Altstadt einschließlich der erforderlichen Anpassungen der der Fördervoraussetzungen an das neue Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren – Erhalt und Sanierung der Orts- und Stadtkerne beschlossen.

 

Im 2. Schritt sind nun anhand der sich aus der Durchführung und der Verfahrensumstellung ergebenden Veränderungsbedarfe in einer 2. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes beim Planungsbüro WRS Architekten & Stadtplaner GMBH in Auftrag gegeben.

 

Nachstehend eine Übersicht über die wesentlichen Ergänzungen (siehe Maßnahmenblätter ab Seite 31 des anliegenden ISEK) neuer Maßnahmen. Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Maßnahmen essentiell, um die positive Entwicklung in der Altstadt fortzusetzen.

 

 

  •                  Ertüchtigung Gebäudeensemble

z.B. Quartier am Alten Rathaus

 

Im Rahmen einer Konzeptstudie sollen die vorhandenen Spielräume für eine mögliche Wohnnutzung von Gebäudeensemblen aufgezeigt und Wohnkonzepte für diesen Standort entwickelt werden.

Ziel soll es sein, modernes Wohnen trotz der eventuellen Restriktionen (Deckenhöhen, Barrierefreiheit und Parkplätzen sowie den Einschränkungen des Denkmalschutzes z.B. Nachrüstung von Balkonen nicht zulässig) möglich zu machen und attraktiv auszugestalten. Beispielhaft wird hier im Maßnahmeblatt das Quartier am Alten Rathaus aufgeführt.

 

 

  •                  Stadtbibliothek Innenhof und Nebengebäude

 

Die Gebäude Stadtbibliothek mit Anbau an der Magnusstraße sollen auch vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen Neuordnung des Angebotes geprüft und in Bezug auf die Funktion als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung gestärkt werden.

Mit dieser Studie soll die räumliche Verteilung der verschiedenen Bereiche der Stadtbibliothek neu organisiert werden. Im Rahmen der Sanierung des Anbaus ist der heute eher introvertierte Innenhof mit einzubeziehen. Dieser soll geöffnet und als Quartierstreff gegebenenfalls kombiniert mit öffentlichen Toiletten gestärkt werden. In Kombination mit dem Arno-Schmidt-Platz kann dieser Bereich künftig auch für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Stadtbibliothek (z.B. Lesungen) genutzt werden. 

 

 

  •                  Roß´sche Villa

 

Perspektivisch sollen die derzeitigen Nutzungen aus der Roß´schen Villa in anderen Gebäuden in der Nähe untergebracht werden, um neue, zeitgemäße Nutzungen in der Villa inklusive Remise etablieren zu können.

Im Rahmen einer Konzeptstudie sollen daher mögliche Varianten zur Neuordnung der Nutzung der Roß´schen Villa aufgezeigt werden. Dabei sollen möglichst breit gefächerte Ideen von städtischer Nutzung, Gemeinbedarf, über Wohnen bis hin zu einem Dienstleistungszentrum untersucht werden.

 

 

 

  •                  Öffentliche WC-Anlage am Beispiel Neue Straße

 

Die vorhandene WC-Anlage ist nicht barrierefrei und derzeit dauerhaft geschlossen. Im Rahmen einer Konzeptstudie soll die Bausubstanz untersucht und geprüft werden.

Es ist zu untersuchen, ob und wie eine barrierefreie WC-Anlage in dem Gebäude realisiert werden kann oder ob eine Stand-alone Lösung an anderer Stelle zu favorisieren ist.

In dem Gebäude ist zudem eine Trafostation zur Versorgung der Altstadt untergebracht, die ca. ¼ des Gebäudes einnimmt und erhalten bleiben muss. Im Rahmen der Konzeptstudie ist daher zu auch prüfen, ob eine Verlagerung der Trafostation mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Ferner soll aufgezeigt werden, welche weiteren Nutzungen in welcher Form in diesem Gebäude oder einem möglichen Neubau oder einer Platzgestaltung denkbar wären.

 

 

  •                  Private Gebäudesanierungen | Instandhaltungsoffensive

 

Im Zuge der Durchführung der Gesamtmaßnahme Altstadt war festzustellen, dass die Missstände an den historischen Gebäuden der Altstadt und damit auch der Unterstützungsbedarf weitaus höher ist, als bei Erstellung der Vorbereitenden Untersuchung zunächst angenommen. Die Stadt hat daher bereits in 2019 eine sog. Instandhaltungsoffensive aufgelegt. Nach differenzierter Betrachtung anhand einer Bewertungsmatrix in Zusammenarbeit von Denkmalpflege, Bauaufsicht und Städtebauförderung werden Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt zur Instandhaltung ihrer denkmalgeschützten Gebäude aufgefordert. Dies initiiert in der Regel eine konkrete Auseinandersetzung mit dem baulichen Zustand der betreffenden Gebäude, der deutlich über die Instandhaltung hinausgeht. Der in der Folge so bezifferte Sanierungsaufwand liegt nach derzeitigen Erkenntnissen in aller Regel bei Kosten im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich und lässt sich in der wirtschaftlichen Betrachtung der Fachwerkdenkmale nur schwerlich abbilden.

Das denkmalgeschützte Ensemble der Altstadt mit seinen mehr als 400 Einzeldenkmalen zu erhalten ist oberstes Ziel der Stadt und zugleich wichtiges Alleinstellungsmerkmal in der Konkurrenzsituation der Städte untereinander, so dass die Stadt auch diese Eigentümerinnen und Eigentümer mit Fördermitteln weiter unterstützen möchte. Dieser Unterstützungsbedarf wird für die nächsten Jahre aktuell auf rd. 2,0 Mio € eingeschätzt.

 

 

5. Kosten- und Finanzierungsübersicht

 

Die Kosten- und Finanzierungstabelle wird aktualisiert und um die neuen Maßnahmen ergänzt.

Aus den vorstehend beschriebenen Einzelmaßnahmen ergibt sich ein erhöhter Finanzierungsbedarf für die Gesamtmaßnahme Altstadt, der unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation im Baugewerbe auf rd. 6,2 Mio. € beziffert wird. Dieser Mehrbedarf soll als erhöhter Gesamtkostenrahmen beim Land angemeldet werden. Nach Zustimmung, Aufnahme und Bewilligung durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erfolgt eine Gegenfinanzierung in Höhe von 2/3, der nicht durch Einnahmen gedeckten, Ausgaben, also in Höhe von rd. 3,5 Mio. €.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

III

511600.0960489

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Zuweisungen Land/Bund

+3.459.208 €

 

Auszahlungen Gesamtmaßnahme

+6.169.300 €

Einzahlungen aus Verkauf von Grundstücken

+980.488 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

 

 

Anlage: ISEK Altstadt Celle  

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Anlagen

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