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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0288/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 162 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges“, mit Planzeichnung sowie der dazugehörenden Begründung mit Umweltbericht wird entsprechend der in den Anlagen 1.1-1.2 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 162 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges mit Textfestsetzungen und Umweltbericht sowie der dazugehörigen Begründung wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.  

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:   Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:  rd. 3,1 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:   rd. 1,2 ha

geplante Nutzung:    Gewerbegebiet

 

Verfahren

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat im Eilverfahren gem. § 89 NKomVG in seiner Sitzung am 24.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 Ace „Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 12.11.2020 bis 04.12.2020 statt.

Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 05.12.2020  ortsüblich bekannt gemacht.

Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 23.02.2021.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 dem Entwurf und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 17.07.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 27.07.2021 bis 27.08.2021 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 20.07.2021 bis 27.08.2021.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst und mit einer Stellungnahme sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Anlass und Begründung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Süden und Osten an vorhandene gewerbliche Nutzungen beiderseits der Bundesstraße B 214 und bildet nach Norden, parallel zur Bundesstraße B 3 den Abschluss der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen.

Gemäß § 8 Abs.2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot).

Die Erschließung des Gewerbegrundstückes erfolgt von der B 214 Braunschweiger Heerstraße, Abzweig Baumschulenweg über die neu anzulegende Stichstraße.

Vorgesehen sind als Nutzungen ein Betrieb der Systemgastronomie und weitere Gewerbe bzw. Dienstleistungen. Die Planungs- und Erschließungsleistungen werden vom Vorhabenträger übernommen.

Der Vertrag über Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen mit der Stadt Celle wurde   geschlossen.

Ein weiterer Vertrag zur Durchführung einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme für das betroffene Paar der Feldlerche ist Bestandteil des Verfahrens.

 

 

Ergebnis des Verkehrsgutachten:

 

Die Untersuchung des signalisierten Knotenpunktes Braunschweiger Heerstraße B214/ Baumschulenweg und des neuen Knotenpunktes Baumschulenweg/ Zufahrt Plangebiet mit Prognoseverkehrsstärken ergaben eine gute Verkehrsqualität. Zusätzliche bauliche oder betriebliche Maßnahmen zu den im Erschließungsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind nicht erforderlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Sämtliche Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Erschließung wird durch einen zu erstellenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB geregelt.

 

 

Auswirkung für Integration:

 

nein

 

 

 

Klimaauswirkungen:

 

Die Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft treten in einem Gebiet mit erheblichen Vorbelastungen durch umgebende stark befahrene Straßen, Hochspannungsleitungen und bereits vorhandene Gewerbeansiedlungen auf.

 

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen:

 

-       Bauzeitenregelung für die unvermeidbare Beseitigung von Gehölzbeständen

-       Bauzeitenregelung für Baufeldräumung im Bereich der Ackerfläche zum Schutz von Brutvögeln

-       Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen

-       Anlegen von Grünflächen und Gehölzstreifen entlang der umgebenden Grundstücksgrenzen mit gemäß Liste der Altansässigen Gehölze des Landkreises Celle ausgewählten

-       Zwei Sickermulden zur Entwicklung einer Gras- und Staudenflur

 

Extern:

  1. Kompensationsmaßnahmen (Entwicklung einer Gras- und Staudenflur) auf einem ausgewählten geeigneten Grundstück gemäß Umweltbericht.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme: Anlage

Mit den geplanten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches und den externen Maßnahmen kann eine vollständige Kompensation der benötigen Flächen erfolgen.

  1. Um auszuschließen, dass eine Beeinträchtigung der Feldlerchenpopulation eintritt, ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme die Aufwertung einer Ackerfläche in Altenhagen als Brutrevier vertraglich vereinbart und entsprechend gesichert.

 

 

 

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