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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0330/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag Nr. AN/0330/21 der AfD-Fraktion wird abgelehnt.

 

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge, in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden, die Obdachlosen aus Scheuen zentral an der Hohen Wende unterbringen.

 

Eigentliche finanzielle Grundlage zur Unterbringung von Geflüchteten an der Hohen Wende ist allerdings nicht die Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen, sondern die mietzinsfreie Überlassung des Geländes zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen gemäß des Haushaltsvermerkes Nr. 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01. Jeweils halbjährlich ist dieser Zweck und die Auslastung gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu bestätigen.

 

Eine Unterbringung von Obdachlosen auf dem Gelände des Eigenbetriebes Celler Zuwanderungsagentur würde die oben genannte Geschäftsgrundlage entziehen und aufgrund erheblicher Mietzinsverbindlichkeiten innerhalb kürzester Zeit die Abwicklung des Eigenbetriebes zur Folge haben.  

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Anlagen

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