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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0040/22

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Hehlentor

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1.   Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Celle "Einzelhandel Dörnbergstraße Ost" zugleich Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 "Einzelhandel Dörnbergstraße" sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 " Südlich Altenhäger Kirchweg und nördlich Fasanenweg" Teil II sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage Nr. 3 zu dieser Vorlage enthaltenden Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1.   Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Celle "Einzelhandel Dörnbergstraße Ost" zugleich Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 "Einzelhandel Dörnbergstraße" sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 " Südlich Altenhäger Kirchweg und nördlich Fasanenweg" Teil II sowie des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:     Ortsteil Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:   ca. 1,4 km

Größe des Plangebietes:      ca. 1 ha

geplante Nutzungen:       Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel

 

Die Mußwessels Besitzgesellschaft mbH & Co. KG hat als Vorhabenträgerin die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück im Bereich Dörnbergstraße / Wachtelweg im Stadtteil Hehlentor (Flurstücke 2/10, 2/6 teilweise und 5/5 teilweise, Flur 129, Gemarkung Celle beantragt. Auf der Fläche soll ein Nahversorgungsmarkt mit ca. 1500 m² Verkaufsfläche errichtet werden. Parallel wurde der Flächennutzungsplan innerhalb der 105. Änderung angepasst.

 

Beabsichtigt ist die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem oben bezeichneten Grundstück für den zurzeit noch vorhandenen Nahversorgungsstandort an der Dörnbergstraße 50. Konkret vorgesehen ist es, einen Gebäudekomplex mit

 

- einem neuen Lebensmittel-Vollsortimentsmarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.500 m²,

- eine Bäckerei mit Café mit einer maximalen Grundfläche von 150 m²,

- einer baulich getrennten / selbstständig nutzbaren Apotheke mit einer Verkaufsfläche von 150 m²,

- einer Betriebswohnung im Obergeschoss,

- den der Nutzung zugeordneten Kundenparkplätzen (ca. 120 Pkw-Stellplätze)

- sowie erforderliche Nebenanlagen (z.B. zur Niederschlagswasserbewirtschaftung)

 

zu errichten. Ziel ist es, den vorhandenen Einzelhandelsstandort zu ertüchtigen bzw. bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Mußwessels Besitzgesellschaft mbH & Co. KG als Vorhabenträger, der Betrieb des neu errichteten Marktes wird durch die H. Mußwessels GmbH erfolgen. Eine Fortführung der Nutzung des bisherigen Marktgebäudes für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel ist nicht vorgesehen. Das für die Planung vorgesehene Grundstück ist derzeit nicht baulich genutzt. Es wird zu Teilen als Grünland und (im straßenabgewandten Bereich) landwirtschaftlich genutzt. Laut rechtsverbindlichem Bebauungsplan Nr. 29 II. Teil „Südlich Altenhäger Kirchweg“ wäre derzeit auf dem größten Teil des Plangebietes die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen für die mittlerweile nicht mehr vorgesehene Nutzung „Bundesforschungsanstalt für Kleintierzucht“ zulässig.

 

Ein im Rahmen des Verfahrens erarbeitetes Schallgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei Betrachtung der benannten potenziellen Immissionsquellen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft gemäß der TA Lärm tagsüber mindestens eingehalten werden können und in den Nachtstunden um mindestens 2 dB(A) unterschritten werden.

 

Ferner wurde überprüft, ob an allen Immissionsrichtwerten die erforderlichen Immissionswerte für kurzzeitige Geräuschspitzen eingehalten werden können. Auch die Einhaltung dieser Immissionsrichtwerte ist möglich, wenn entsprechende Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet umgesetzt werden. Diese wurden daher in die Planunterlagen als textliche Festsetzung aufgenommen. 

 

Die durch die Planung entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf zwei Flächen extern ausgeglichen. Auf einer 1.779 m² großen externen Ausgleichsfläche in der Gemarkung Garßen erfolgt ein Waldumbau mit dem Entwicklungsziel eines Laubmischwaldes sowie eines Waldrandes. Das im Plangebiet vorhandene und zu den geschützten Biotopen nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 NAGBNatSchG zählende mesophile Grünland wird im Bereich der Ortsumgehung B3 ausgeglichen. Für den Ausgleich dient ein 280 m² großer Teilbereich, der derzeit als Biotoptyp Acker (A) eingestuft wird und auf dem als Zielbiotoptyp ein Sonstiges mesophiles Grünland (GMS) entwickelt werden soll.

 

Der Vorhabenträger hat sich vertraglich zur Durchführung seines Vorhabens verpflichtet. Der Durchführungsvertrag liegt der Verwaltung vor.

 

Die Bauleitplanung (inklusive qualifizierter Berücksichtigung der grünordnerischen Aspekte / Umweltbericht mit Eingriffsbilanz und Kompensationsflächenermittlung) wird von dem Fachbüro instara Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH aus Bremen begleitet.

 

Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 24.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

 

 Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.10.2020 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis 27.11.2020, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 26.10.2020 bis 27.11.2020 statt. 

 

Die Beteiligung des Ortsrates Hehlentor gemäß § 94 NKomVG fand in dessen Sitzung am 29.04.2021 statt. 

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 06.04.2021 bis 07.05.2021 durchgeführt.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 dem angefertigten Entwurf vom 08.02.2021 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 27.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 der Stadt Celle lag mit der zugehörigen Begründung sowie wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten bzw. Stellungnahmen in der Zeit vom 06.04.2021 bis 07.05.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

 

Der Verwaltungsaussschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2021 dem geänderten Entwurf und der zugehörigen Begründung zugestimmt sowie die erneute und verkürzte Auslegung beschlossen.

 

Der geänderte Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 der Stadt Celle lag erneut mit der zugehörigen Begründung sowie wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten bzw. Stellungnahmen in der Zeit vom 21.12.2021 bis 14.01.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

 

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Auswirkung für Integration:

 

Durch das Vorhaben wird die Nahversorgung aller Bevölkerungsgruppen im Ortsteil Hehlentor gesichert und verbessert. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren von einer verbesserten und barrierefreien Nahversorgung.

 

Klimaauswirkungen:

 

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO22-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden. Da sich das Plangebiet innerhalb des Siedlungsbereiches der Stadt Celle befindet und durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29, Teil II bereits eine großflächige Versiegelung zugelassen wird, unterliegt das Plangebiet in Bezug auf das Schutzgut Klima / Luft bereits einer Vorbelastung.

Um die Klimaauswirkungen (vorwiegend auf das Mikroklima) zu reduzieren, sind Festsetzungen erarbeitet worden wie verpflichtende Baumpflanzungen auf dem Grundstück, Erhalt der südlichen Heckenpflanzung sowie begrünte Regenrückhalteflächen. Die festgesetzte Hecke entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze bekommt insofern eine Bedeutung für das lokale Klima, als dass sie für eine höhere Verdunstungsleistung sorgt und so ausgleichend auf die versiegelten Flächen wirken kann. Zudem bewirken die Gehölzbestände eine positive Wirkung auf die Frischluftproduktion. Durch die vorhandenen Flächenversiegelungen im Plangebiet und den Fahrverkehren auf den angrenzenden Straßen Dörnbergstraße und Wachtelweg gehen Immissionsvorbelastungen einher, die eine gewisse Belastung der örtlichen Qualität von Klima und Luft erkennen lassen und die positiven Wirkungen wiederum mindern.

 

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Anlagen

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