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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0265/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1) Der VA beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren entsprechend § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersäschsischen Rechtvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für die Parkpalette 77er-Straße auf den Flurstücken 16/38 und 20/12, Flur 43, Gemarkung Celle, teilweise durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermanns Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

2) Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschließt der VA die Einziehung der Verkehrsfläche entsprechend § 8 NStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung – frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht – wirksam.

 

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Sachverhalt:

 

Die Parkpalette an der 77er-Straße auf den Flurstücken 16/38 teilweise und 20/12 teilweise, beide Flur 43, Gemarkung Celle steht im Eigentum der Stadt Celle und ist als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Der Rat der Stadt Celle hat am 16.06.2021 beschlossen, die Parkpalette an die Celler Parkbetriebe GmbH zu veräußern.

 

Die Bewirtschaftung der Parkpalette erfolgt dann von dort aus.

 

Die Einziehung wird mit dem Eigentumsübergang an die Stadtwerke wirksam.

 

Ein Verfahren der Einziehung nach dem § 8 NStrG ist durchzuführen, da sich eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutungsarten oder Besucherkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls ergeben hat.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhebliche Einsparungen, s.a. BV/0148/21.

 

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Anlagen

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