Mitteilungsvorlage - MV/0049/22
Grunddaten
- Betreff:
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Kollerscher Wald - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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23.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Vorgang und Gesamtbeurteilung zum Bebauungsplan „Kollerscher Wald“
Für den Bereich „Kollerscher Wald“ an der Zugbrückenstraße wurde durch den Rat der Stadt Celle am 28.9.2017 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der eine Wohnbebauung ermöglichen sollte. Eine komplette Überbauung des „Kollerschen Waldes“ war auch im politischen Raum umstritten.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch den Rat der Stadt Celle am 26.9.2019 formell aufgehoben. Am 27.9.2019 erfolgte die Anordnung der einstweiligen Sicherstellung zur Vergabe und Erarbeitung des zur weiteren Beurteilung erforderlichen floristische und faunistische Gutachtens.
Das Gutachten wurde Ende November 2021 fertig gestellt und anschließend durch die Untere Naturschutzbehörde ausgewertet.
- Ergebnisse des Gutachtens 2021
Es wurden floristische und faunistische Bestandsaufnahmen durchgeführt. Dabei wurden Biotoptypen, Farn- und Blütenpflanzen, Fledermäuse, Brutvögel und Totholzkäfer erfasst und Höhlenbäume untersucht.
Untersuchungsgebiet (alw 2021)
Die naturschutzfachliche Wertigkeit festgestellten Biotoptypen (Grundlage der Wertstufen nach v. Drachenfels, 2012) wurden wie folgt dargestellt.
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Naturschutzfachliche Wertigkeit der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes (alw 2021) |
Von den vorgefundenen Biotoptypen gehören die Grünlandflächen (rosa) zu mesophilem Grünland, das nach § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) als gesetzlich geschütztes Biotop klassifiziert ist.
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(alw 2021) |
Bei den Eichen-Mischwäldern handelt es sich um den Lebensraumtyp 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stiel-Eiche) der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL).
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Biotoptypenkürzel s. oben (alw 2021) |
Zudem handelt es sich bei allen Waldbiotopen um Wald im Sinne des § 2 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Alle Gehölze im Untersuchungsgebiet sind hinsichtlich ihres Quartierpotenzials für Fledermäuse und Brutvögel in Augenschein genommen und bis in eine Höhe von 4 m mit Hilfe einer Leiter und eines Endoskops genauer untersucht worden. In dem folgenden Luftbild sind die Standorte der Gehölze dargestellt, die als Tierhabitat relevante Strukturen, z. B. Spalten, Risse oder Asthöhlen aufwiesen.
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Standorte der Habitat-bäume mit Nummern (alw 2021) |
- Zusammenfassende Bewertung des Gutachtens
Im Untersuchungsgebiet sind weit überwiegend hochwertige bis sehr hochwertige Wald- und Grünlandbiotope vorhanden. Im Wald wurden zahlreiche Habitatbäume und Totholz festgestellt. Die hohe Anzahl von Habitatbäumen bietet ein sehr gutes Quartier-, Unterschlupf- und Niststätten-Angebot für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse. Bei vier Bäumen besteht aufgrund des hohen Stammdurchmessers eine potenzielle Eignung als Winterquartier für Fledermäuse. Die Habitatbäume gehören zu den § 44 Absatz 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Insgesamt wurden 10 Fledermausarten nachgewiesen, wodurch dem Gebiet eine besondere Bedeutung zugewiesen werden kann. Alle heimischen Fledermäuse sind gem. § 7 BNatSchG streng geschützt. Die nachgewiesenen Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnet und somit streng zu schützende Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse. Die Pferdeweide hat im Verbund mit den westlichen und östlichen Waldrändern eine mittlere bis hohe Bedeutung als quartiernahes Jagdhabitat.
Für Brutvögel besitzt das Gebiet eine mittlere bis hohe Bedeutung. Es wurden 24 Arten nachgewiesen, davon wurden 22 als Brutvögel eingestuft. Alle heimischen Vogelarten sind besonders geschützt und unterliegen den Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG. Der Schwarzspecht ist streng geschützt. Das NLWKN hat im Rahmen der „Niedersächsischen Strategie für Arten- und Biotopschutz“ Arten benannt, für die vordringlich Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung notwendig sind. Für das UG sind das Schwarzspecht und Kleinspecht.
Für Holzkäferarten ist die Bedeutung des Gebietes als hoch zu bezeichnen. Trotz geringer Untersuchungstiefe wurden 246 Käferarten, darunter 140 Arten der Holzkäfer (27,7% der Niedersächsischen Holzkäferfauna) nachgewiesen. Es wurden zwei Urwaldreliktarten nachgewiesen. Diese sind Zeiger einer Naturnähe und Altholztradition, da die Arten nicht hoch mobil sind. Gebiete mit jahrhundertelanger Waldtradition sind von landesweiter Bedeutung.
Für den Pflanzenartenschutz besteht eine allgemeine Bedeutung.
- Einordnung der Unteren Naturschutzbehörde
Anhand der Ergebnisse des Gutachtens (alw 2021) wird die ökologische Wertigkeit der Vegetationsbestände des Gebietes deutlich. Wertgebend ist insbesondere die Strukturvielfalt von geschütztem Grünland, Waldrändern, Habitatbäumen und hochwertigen Waldflächen in langer Waldtradition. Diese hochwertigen Bereiche bilden den Lebensraum für zahlreiche streng und besonders geschützte sowie z.T. seltene Tierarten.
Die Sicherstellung des Gebietes umfasste im Norden Habitatbäume und im Süden den Waldbestand. Durch die Kartierung 2021 und eine neue Gesetzeslage wurden weitere Schutzaspekte bekannt:
- Vorkommen von mesophilem Grünland (gesetzlicher Schutz gem. § 24 NAGBNatSchG seit 2021)
- Vorkommen von Waldbiotopen, die dem Lebensraumtyp 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur) nach Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen sind. In Anhang I der FFH-RL sind natürliche und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete im Netzwerk Natura 2000 ausgewiesen werden sollen.
- Vorkommen von Schwarzspecht (streng geschützt n. § 7 BNatSchG, Verantwortung Niedersachsens für den Erhalt der Art) und Kleinspecht (besonders geschützt n. § 7 BNatSchG, prioritäre Art in der niedersächsischen Strategie für den Arten- und Biotopschutz)
- Vorkommen gefährdeter Vogelarten (Gartenrotschwanz, Star, Kleinspecht)
- Artenreiches Vorkommen von Käferarten, insbesondere Holzkäfer (27,7 % der niedersächsischen Arten), bemerkenswert 2 Urwaldreliktarten.
- Diverse Habitatbäume im gesamten Gebiet, deren Erhalt erforderlich ist. Der Erhalt kann nicht durch Freistellung gewährleistet werden.
4. Fazit
Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Biotopausstattung, der naturschutzfachlichen Wertigkeiten und der daraus abzuleitenden gesetzlichen Schutzansprüche sowohl einzelner Elemente als auch des Gesamtensembles wird empfohlen, eine dauerhafte Sicherung des gesamten Gebietes durch Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG i.V.m. § 19 NAGBNatSchG herbeizuführen.
Die Verwaltung wird ein Verordnungsverfahren zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Kollerscher Wald“ einleiten.






