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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0047/22-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu 1.

Der Gegenstand der Planung stellt kein in Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführtes Vorhaben dar. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war weder für das Bauleitplanverfahren noch für die Entnahme von Waldbäumen erforderlich.

Zu 2.

Das Bauleitplanverfahren wird voraussichtlich am 31.03.2022 abgeschlossen. Nach Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht.

Die Stadt Celle hat die Entnahme der Bäume beauftragt.

Zu 3.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 159 der Stadt Celle „Steinfurt“ soll für den Bau der Tiny House-Siedlung vorbereitet werden. Dazu zählt die Entnahme von Waldbäumen in einem Teilbereich des Plangebietes, u.a. für eine Kampfmittelsondierung.

 

Die Anfrage der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Anlagen

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