Beschlussvorlage - BV/0055/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 Personal
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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24.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt:
Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis werden auf Basis der Verwaltungskostensatzung u. a. Gebühren auf Grundlage des Zeitaufwands erhoben. Die Gebührensätze nach Zeitaufwand orientieren sich gem. Ratsbeschluss (BV/0143/17) an den entsprechenden Gebührensätzen in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO).
Nunmehr wurden die Gebührensätze nach Zeitaufwand erneut in der AllGO aktualisiert (§ 1 Abs. 4 Satz 5 Nrn. 1 bis 4), so dass die Gebühren in § 3 Abs. 4 der Verwaltungskostensatzung durch Änderungssatzung aktualisiert werden müssen.
Mit der Zweiten Änderungssatzung wird § 3 Abs. 4 neu formuliert. Anstelle der dort bisher genannten Eurobeträge wird zukünftig auf die Regelungen in der AllGO verwiesen. Weiterhin werden im Kostentarif die betroffenen Gebührentatbestände mit der Anmerkung „nach Zeitaufwand“ neu gefasst nebst Verweis auf § 3 Abs. 4 der Verwaltungskostensatzung (s. Anlage).
Der Verweis auf die AllGO bewirkt, dass die neuen Gebührensätze der AllGO anzuwenden sind und sich zukünftige Änderungen der Gebührensätze unmittelbar auf die Verwaltungskostensatzung auswirken.
Abschließend zur Information die derzeit aktuellen Gebührensätze nach Zeitaufwand in der AllGO, die nach Beschlussfassung der Zweiten Änderungssatzung aktuell anzuwenden wären. Sie betragen je angefangene Viertelstunde
| NEU |
| derzeitige Gebühr |
für Beamtinnen und Beamte Laufbahngruppe 1 unter dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 11,75 € |
| 10,75 € |
für Beamtinnen und Beamte Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 14,25 € |
| 13,50 € |
für Beamtinnen und Beamte Laufbahngruppe 2 unter dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 18,00 € |
| 16,75 € |
für Beamtinnen und Beamte Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 22,25 € |
| 21,00 € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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795,3 kB
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