Mitteilungsvorlage - AN/0062/22-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Anfrage gemäß § 16 Geschäftsordnung zu Schottergärten im Stadtgebiet"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Kenntnisnahme
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31.03.2022
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Sachverhalt:
Aus dem § 9 (2) NBauO ist lediglich abzuleiten, dass die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen. Die Vegetation muss auf den nicht bebauten Flächen überwiegen, damit ist dies meist mit einem Garten erreicht. Weiter können Festsetzungen zur Grundflächenzahl eine Zulässigkeit von Versiegelung begründen. Die Fälle sind sehr unterschiedlich, nicht jeder Schottergarten ist rechtswidrig.
Zu den Fragen:
1) Welche Schritte wird die Verwaltung unternehmen, um geltendes Recht durchzusetzen?
Die Verwaltung gibt bereits zu allen Bauanträgen den Flyer zu Schottergärten mit aus, um eine weitere Verbreitung einzudämmen. Ob rechtswidrig gehandelt wird, wird im Einzelfall betrachtet.
2) Ab wann wird mit diesen geeigneten Maßnahmen begonnen?
Die Maßnahmen werden derzeit laufend getätigt.
3) Wie werden diese geeigneten Maßnahmen ausgestaltet sein?
Eine flächendeckende Erhebung und Kontrolle erfolgt derzeit nicht. Eine Ansprache erfolgt über einen Briefkasteneinwurf oder über ein Gespräch vor Ort.
4) Welches vorhandene Personal wird dafür eingesetzt werden?
Derzeit wird bei einem Hinweis ein Mitarbeiter der Bauordnung tätig.
5) Werden dafür ggf. zusätzliche Stellen im (Nachtrags-)Haushalt benötigt?
Da keine Veränderung des Vorgehens angestrebt wird, ist kein zusätzliches Personal erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,3 kB
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