Mitteilungsvorlage - AN/0068/22-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Anfrage gemäß § 16 Geschäftsordnung zum geplanten Allerauenpark im Naturschutzgebiet am Nordarm der Allerinsel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Kenntnisnahme
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31.03.2022
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Sachverhalt:
Frage 1:
Wie rechtfertigt die Verwaltung den Bau des Allerauenparks, wo die NSG-Verordnung doch die freizeitliche Gestaltung und Nutzung ausschließt?
Der Allerauenpark ist ein wichtiger Baustein für das neue Stadtquartier auf der Allerinsel und für die Naherholung der Celler Bevölkerung insgesamt.
Die in dem Antrag AN/68/22 vom 14.03.2022 getroffene Aussage, dass der Allerauenpark im Naturschutzgebiet am Nordarm der Aller geplant ist, ist nicht richtig.
Das derzeit vorliegende Konzept wurde unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde entwickelt und soll im Wesentlichen außerhalb des Naturschutzgebietes umgesetzt werden.
Lediglich drei Einzelmaßnahmen liegen im Naturschutzgebiet. Dies sind eine Treppe zum Allerstrand und zwei Sitz-und Liegepodeste in der Flutmulde. Hierfür findet aktuell die Prüfung auf Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung statt.
Frage 2:
Falls eine Befreiung aus o. g. Gründen vorliegt,
a) welches zwingende öffentliche Interesse erfordert die Zulassung?
b) warum meint die Verwaltung, dass z. B. eine unzumutbare Belastung vorläge, wenn der Bau nicht erfolgt?
c) welche Voraussetzungen führen dazu, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit dem Bau des Parks vereinbar wären?
Das Verfahren zur Befreiung (§ 67 Bundesnaturschutzgesetz) ist beantragt aber noch nicht abgeschlossen. Dem Ergebnis soll nicht vorgegriffen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,2 kB
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