Beschlussvorlage - BV/0339/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet Neuenhäusen - Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten" - Beschluss des Städtebaulichen Rahmenplans Neuenhäusen als teilräumliche Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und räumliche Konzeption für Neuenhäusen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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22.03.2022
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Geplant
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Ortsrat Neuenhäusen
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Vorberatung
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22.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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31.03.2022
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Beschlussvorschlag:
- Der Städtebauliche Rahmen Neuenhäusen wird als teilräumliche Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und räumliche Konzeption für Neuenhäusen beschlossen.
- Der Rat der Stadt Celle bestätigt die Absicht, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Neuenhäusen“ weiterhin durchzuführen.
- Von den Beschlüssen zu den Punkten 1 und 2 ist die sich aus der Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht ergebende Erhöhung des Gesamtkostenrahmens um 3,7 Mio. Euro zunächst ausgenommen. Diese wird im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2026 ff. im Haushalt abgebildet.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Neuenhäusen
Entfernung zum Stadtzentrum: 0,6 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 48 ha
Die Stadt Celle hat auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen für den Ortsteil Neuenhäusen (VU) sowie des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Ortsteil Neuenhäusen und seinen Verflechtungsraum (ISEK) die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ (ehem. „Stadtumbau West“) beantragt. Der Aufnahmeerlass wurde am 17.09.2019 durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) erteilt. Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 die Abgrenzungen des Sanierungsgebietes für ein Teilgebiet des Ortsteils Neuenhäusen in einer Sanierungssatzung förmlich festgelegt und am 05.12.2019 im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht.
Aufgrund der historischen Entwicklung als Stadterweiterungsgebiet während der Industrialisierung, gekennzeichnet durch unterschiedliche Nutzungen auf engem Raum, heterogene Strukturen verschiedener Epochen, stark befahrene Verkehrsachsen und nur wenige öffentliche Grün- und Freiräume, herrschen in Neuenhäusen zunehmend städtebauliche, funktionale und gestalterische Missstände vor, die sich negativ auf die Wohn- und Lebensqualität auswirken. Diese Missstände sollen durch das Ausschöpfen der ermittelten Potenziale und die Durchführung der erarbeiteten Einzelmaßnahmen unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln innerhalb des Durchführungszeitraums abgebaut werden. Die Durchführung der Sanierung soll zugleich als Entwicklungsimpuls für die mittel- bis langfristige Fortentwicklung Neuenhäusens und der angrenzenden Stadtbereiche dienen.
Mit der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens das Büro Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH beauftragt.
Aufbauend auf den Inhalten und Zielen aus VU und ISEK formuliert der städtebauliche Rahmenplan unter dem Oberziel „Neuenhäusen 2030+ Zukunft gestalten“ Ziele und Maßnahmen zur baulich-funktionalen Entwicklung, zur Freiraumentwicklung sowie zur Entwicklung der Mobilität. Er bildet formell die teilräumliche Fortschreibung des ISEK und konkretisiert die Entwicklungsmaßnahmen.
Aufbauend auf dem Oberziel und den Leitzielen definiert der städtebauliche Rahmenplan fünf Handlungsfelder zu den großen Entwicklungsthemen mit jeweils zugeordneten Entwicklungszielen. Das übergeordnete städtebaulich-räumliche Konzept sowie die drei Themenkonzepte (Nutzungskonzept, Freiraumkonzept und Mobilitätskonzept) bilden die räumlich-funktionale Entwicklung des Sanierungsgebietes Neuenhäusen ab und zeigen die zur Beseitigung der festgestellten städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Missstände erforderlichen Einzelmaßnahmen auf. Diese werden in den Projektblättern, die Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplans sind, konkreter beschrieben und mit Kosten unterfüttert. Unter den Maßnahmen befinden sich auch sog. Schlüsselmaßnahmen, denen aufgrund ihrer potenziellen Signalwirkung für den gesamten Sanierungsprozess eine besonders hohe Priorität beigemessen wird. Zu den Schlüsselmaßnahmen zählen z.B. die Qualifizierung und Neuordnung des ehemaligen Stadtwerkegeländes und die Neuordnung des Grünzuges Fuhse mit Fuhserandweg.
Innerhalb des Sanierungsgebietes betrachtet der städtebauliche Rahmenplan drei Vertiefungsbereiche, für die konkrete städtebauliche Konzepte ausgearbeitet wurden. Diese Vertiefungsbereiche umfassen das ehemalige Stadtwerkegelände, das Umfeld des Kreisverkehrs Wiesenstraße sowie einen Bereich zwischen der Jägerstraße und der Kirchstraße. Aufgrund ihrer Lage und Größe im Sanierungsgebiet nehmen die Vertiefungsbereiche eine besondere Stellung als Potenzialräume ein, die in besonderem Maße dazu beitragen, die städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Missstände abzubauen.
Als informelles Planwerk entfaltet der städtebauliche Rahmenplan zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, er ist jedoch im Rahmen der Durchführung der Sanierung von Bedeutung als Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für weitergehende Planungen, wie die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen, die Zulassung von Vorhaben, die Abstimmung mit öffentlichen Aufgaben- und Bedarfsträgern oder auch die Durchführung investiver Einzelmaßnahmen.
Im Rahmen der Sitzungen des Ortsrates Neuenhäusen am 24.02.2021 sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 10.02.2021 wurde ein konzeptioneller Zwischenstand durch das Büro Pesch Partner (Dortmund) vorgestellt und mit den Ortsrats- bzw. Ausschussmitgliedern erörtert. Darüber hinaus wurden weitere Zwischenstände im Rahmen zweier öffentlicher Bürgerforen (September/Oktober 2020 und Januar 2022) der interessierten Öffentlichkeit erörtert. Vom 17.01. bis 31.01.2022 fand zudem eine öffentliche Online-Beteiligung sowie vom 18.01. bis 31.01.2022 eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Ein Austausch mit lokalen Akteuren vor Ort erfolgte in mehreren Gesprächsrunden um Dezember 2020. Zur Erarbeitung der städtebaulichen Konzepte für die Vertiefungsbereiche wurden im Mai und Juli 2021 insgesamt vier Planungswerkstätten durchgeführt. Die Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungsformate flossen in die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans ein.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Aus den allgemeinen Kostensteigerungen am Bau und Rückschlüssen aus aktuellen Ausschreibungsergebnissen bei gleichzeitigem Wegfall der Fördermittelobergrenzen sowie der Konkretisierung der in VU und ISEK skizzierten Maßnahmen ergeben sich innerhalb der Kosten- und Finanzierungsübersicht Preissteigerungen sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für den Gesamtkostenrahmen.
In der Kosten- und Finanzierungsübersicht sind die Maßnahmen zur Beseitigung der städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Missstände aufgelistet. Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen nunmehr ca. 21,2 Mio. Euro und liegen damit um 8,3 Mio. Euro höher gegenüber den VU geschätzten Gesamtkosten von 12,9 Mio. Euro. Resultierend aus den veranschlagten Gesamtkosten der VU wurden in 2019 ergänzend nichtförderfähige Kostenanteile von 4,3 Mio. € in die mittel- bis langfristige Finanzplanung eingestellt. Dieser Kostenansatz kann aufgrund der aktuell für die Förderung der Erschließungsmaßnahmen nicht mehr bestehenden Kostenobergrenze zur Finanzierung des mit dem städtebaulichen Rahmenplan festgestellten höheren Bedarfs herangezogen werden. Mit Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans ergibt sich ein um rd. 4,0 Mio. Euro erhöhter Bedarf, der für den Haushalt 2023 ff. angemeldet wird.
Auswirkung für Integration: ja
Die Realisierung der Einzelmaßnahmen hat positive Auswirkungen auf den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, auf die Belange von Menschen mit einer Sehbehinderung und auf die Gleichbehandlung von Geschlechtern.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit ist integraler Bestandteil aller Einzelmaßnahmen. Insbesondere bei den Umbau- und Aufwertungsmaßnahmen von öffentlichen Verkehrswegen und Freiflächen werden Barrieren für bewegungseingeschränkte und sehbehinderte Menschen abgebaut. Darüber hinaus ist bei der Sicherung, dem Erhalt und der Sanierung von Bestandsgebäuden der altersgerechte und barrierefreie Umbau ein zentrales Ziel.
Durch formelle und informelle Treffpunkte sollen zudem nutzungsoffene Möglichkeitsräume für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft geschaffen werden. (z.B. KulturBürgerHaus).
Klimaauswirkungen: ja
Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sind zentrale Themen in der Städtebauförderung und integrale Bestandteile jeder Einzelmaßnahme. Die anteiligen Kosten für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel an den Gesamtkosten wurden im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht überschlägig ermittelt.
Im Rahmen der Durchführung der Sanierung sieht der städtebauliche Rahmenplan die Nutzung weitergehender Potenziale der Innenentwicklung vor. Die Stadt der kurzen Wege und damit die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs sind dabei zentrale Zielstellungen.
Im Rahmen der Teilkonzepte sieht der städtebauliche Rahmen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. Begründung von Straßen, Dächern und Fassaden, Prinzip „Schwammstadt“) und zu einer zukunftsfähigen und umweltverträglichen Mobilität (z.B. Stärkung des Umweltverbundes) vor.
Die städtebaulichen Konzepte für die Vertiefungsbereiche skizzieren erste Ideen, wie das Klima positiv beeinflusst bzw. die städtische Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels angepasst werden kann. Abgezielt wird dabei insbesondere auf innovative Energie- sowie Ver- und Entsorgungskonzepte, eine Reduzierung des Energiebedarfs durch mögliche Energiestandards sowie durch Begrünungsmaßnahmen.
Der städtebauliche Rahmenplan schlägt zudem die Erarbeitung eines Klimaschutz- und Energiekonzeptes vor, in dem Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen, zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels sowie zur Flächeneinsparung und -effizienz erarbeitet und konkretisiert werden sollen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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750,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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942,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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10
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(wie Dokument)
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54,3 kB
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