Mitteilungsvorlage - MV/0058/22
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Budgetverschiebungen 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Kenntnisnahme
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24.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Kenntnisnahme
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31.03.2022
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Sachverhalt:
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG unterrichte ich Sie hiermit zusammenfassend über die in 2021 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen. Im genannten Zeitraum erfolgten folgende überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen:
Anzahl bis 10.000 Euro: 5
Anzahl ab 10.000 Euro bis 20.000 Euro: 9
Anzahl ab 20.000 Euro: 10
Sachverhalte ab 20.000 Euro:
1. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe zur Digitalisierung der Baugenehmigungsbehörden (digitale Bauakte) wurde eine Budgetverschiebung über 30.000 € am 07.04.2021 durchgeführt. Die gesetzlichen Vorgaben haben sich dahingehend verändert, dass die Umsetzung früher begonnen werden musste. Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen anderer Produktkonten.
2. Um rechtliche Vorgaben zur Digitalisierung (Einführung DMS) zu erfüllen, waren bereits im Jahr 2021 erste Schritte notwendig. Durch eine Budgetverschiebung konnten die Mittel über 45.600 € am 18.11.2021 zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt über eine Minderaufwendung eines anderen Produktkontos.
3. Mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung über 36.700 € wurde ein Ausgabeterminal für Ausweisdokumente beschafft. Dies war auf Grund der Corona Pandemie, sowie im Rahmen der Digitalisierung und der Reduzierungen von Kontakten und Wartezeiten notwendig. Die Deckung erfolgte durch Minderauszahlungen bei zwei Produktkonten.
4. Für den Digitalpakt an Schulen wurden Mittel in Höhe von 109.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Förderung liegt hier bei 100 %. Daher ist die Deckung durch die Zuweisung vom Land gewährleistet.
5. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 375.000 € für die Verbesserung der Raumlufthygiene in Schulen und Kindergärten bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung bei einem anderen Produktkonto
6. Für das Programm „Perspektive Innenstadt“ wurde eine außerplanmäßige Auszahlung bewilligt. Um die Fördermittel zu erhalten, musste in einem kurz gefassten Zeitraum mindestens ein Projekt bei der NBank gemeldet werden. Durch den vorliegenden Förderbescheid sind Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro zugesichert. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei einem Produktkonto des Tiefbau Bereiches.
7. Für die Beschaffung von Fahrzeugen für den Grünbetrieb wurde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 125.000 € bewilligt. Diese war auf Grund der langen Lieferfristen notwendig. Damit die beiden Fahrzeuge (Kleinschlepper und Kleintransporter) in 2022 zur Nutzung bereitstehen, ist es nötig gewesen, dass das Vergabeverfahren in 2021 gestartet wird. Die Deckung erfolgte durch Mindereinzahlungen bei einem anderen Produktkonto.
8. Für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Straßenreinigung wurde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 210.000 € bewilligt. Diese war auf Grund der langen Lieferfristen notwendig. Damit die beiden Fahrzeuge (Schmalspurfahrzeug und kleine Kehrmaschine) in 2022 zur Nutzung bereitstehen, ist es nötig gewesen, dass das Vergabeverfahren in 2021 gestartet wird. Die Deckung erfolgte durch Mindereinzahlungen bei einem anderen Produktkonto.
9. Bei der Baumaßnahme „Stützwand Harburger Straße“ mussten diverse Vorkehrungen umgesetzt werden weswegen zusätzliche Mittel in Höhe von 33.406 € benötigt wurden. Diese wurden durch eine überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt. Ausschlaggebend waren die erhöhten Anforderungen an den Mindestabstand, die Umsetzung verschärfter Hygiene- und Gesundheitsanforderungen und weiterer Maßnahmen. Die Deckung erfolgte durch Minderauszahlungen bei einem anderen Produktkonto.
10. Durch den Beschluss der Teilnahme am Sofortprogramm EU-REACT „Perspektive Innenstadt“ sind 800.000 € als außerplanmäßige Auszahlung bereitgestellt worden. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei anderen Produktkonten.
Zusätzlich wurden in 6 Fällen Mittel im Rahmen der Budgetregeln vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt verschoben (bis zu 5.000 Euro).[1]
[1] Budgetierung: 2019 wurden die aktuellen Budgetregeln der Stadt Celle vom Rat beschlossen. Demnach ist der Haushalt in die vier Dezernatsbudgets gegliedert. Innerhalb dieser Budgets können Mehraufwendungen mit Mehrerträgen oder Minderaufwendungen gedeckt werden. Bei Verschiebungen über diese Budgetgrenzen hinweg (klassische überplanmäßige Aufwendungen), entscheidet ab einer Grenze von 20k Euro der Rat über deren Zulässigkeit. Nach den Budgetregeln können Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in einem Budget zugunsten von Auszahlungen für Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bis zu einer Höhe von 5.000 € genutzt werden.
