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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0061/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verfolgt das Ziel, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Dazu hat jede Dienststelle gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 NGG jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

 

Der vorliegende Gleichstellungsplan gilt für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 und basiert auf den Daten zum Stichtag 31.12.2021. Er ist unter Beachtung des § 15 Abs. 2 und 3 NGG in folgende Inhalte aufgegliedert:

 

- Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur

Erhebung des Anteils von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen, unterteilt nach Besoldungs- und Entgeltgruppen zum Stichtag 30.06.2021

 

- Fluktuationsabschätzung

Erhebung der frei werdenden Stellen während der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans

 

- Maßnahmenentwicklung zum Abbau von Unterrepräsentanzen und zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit

Formulierung von geeigneten Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung

 

 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage des Gleichstellungsplans (siehe Anlage) zur Kenntnis.

 

Zum Vergleich ist auch der vorherige Gleichstellungsplan mit den damaligen Anlagen beigefügt. 

 

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Anlagen

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