Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0369/21-2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 51 (1) Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschließt der Rat der Stadt Celle die 4. Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Bei der Beschlussvorlage BV/0369/21-1 war noch ein weiterer falscher Zahlenwert enthalten, der wie folgt korrigiert werden soll:

 

§ 2 Abs. 4:

 

alte Fassung:

Außerdem werden für jede angefangenen 15,00 Sekunden verkehrsbedingte Wartezeit € 0,10 berechnet. Das entspricht € 24,00 je volle Stunde.

Als verkehrsbedingte Wartezeit gilt jedes verkehrsbedingte Halten und Langsamfahren des Taxis mit einer Fahrgeschwindigkeit bis 9,60 km/h (9,23 km/h) bei einer Fahrstrecke bis 3000 m, 10,43 km/h (10,00 km/h) für die Strecke 3000 m bis 6000 m bzw. 12,00 km/h (11,22 km/h) ab 6000 m Fahrstrecke.

 

neue Fassung:

Außerdem werden für jede angefangenen 15,00 Sekunden verkehrsbedingte Wartezeit € 0,10 berechnet. Das entspricht € 24,00 je volle Stunde.

Als verkehrsbedingte Wartezeit gilt jedes verkehrsbedingte Halten und Langsamfahren des Taxis mit einer Fahrgeschwindigkeit bis 9,60 km/h (9,23 km/h) bei einer Fahrstrecke bis 3000 m, 10,43 km/h (10,00 km/h) für die Strecke 3000 m bis 6000 m bzw. 12,00 km/h (11,43 km/h) ab 6000 m Fahrstrecke.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...