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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0020/22-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das Sportangebot der Schulen gehört in den alleinigen pädagogischen Verantwortungsbereich der Schulleitungen.

 

Die für den Schulsport geltenden Bestimmungen sind im Runderlass des Kultusministeriums v. 1.9.2018 in der ab 01.03.2020 gültigen Fassung geregelt.

 

Demnach darf Sportunterricht ausschließlich durch Lehrkräfte erteilt werden.

Im Rahmen des Ganztagsangebotes besteht allerdings für die Schulleitungen die Möglichkeit, Sportangebote in Kooperation mit Sportvereinen oder Trainern anzubieten.

 

Diese Möglichkeit wird von den Schulleitungen in eigenem Ermessen und eigener pädagogischer Verantwortung wahrgenommen. Entsprechende Angebote finden sich in den jeweiligen Ganztagsangeboten der Celler Grundschulen.

 

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Anlagen

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